Bekanntmachung über geplante Aufträge: Gemeinde Eschelbronn

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BEKANNTMACHUNG DER EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES „VOLLSORTIMENTMARKT ESCHELBRONN“ BEKANNTMACHUNG DER FRÜHZEITIGEN ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEM. § 3 ABS. 1 BAUGB

Artikel vom 13.10.2023

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Eschelbronn in seiner Sitzung am 27.04.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Vollsortimentmarkt Eschelbronn“ beschlossen hat.
In der Sitzung am 26.09.2023 hat der Gemeinderat Eschelbronn den Bebauungsplan gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes
Ziel des Bebauungsplanes ist die Errichtung eines Vollsortimentmarktes mit einer Verkaufsfläche von 1.280 qm. Hierdurch soll die Nahversorgungssituation in Eschelbronn und dem benachbarten Neidenstein verbessert werden.
Der  Geltungsbereich  des  Bebauungsplanes  „Vollsortimentmarkt
Eschelbronn“ umfasst die Parzellen
• 8323, 8324, 8325, 8326, 8327, 8328, 8329, 8341, 8342, 8343, 8344 und
• teilweise: 8340
der Gemarkung Eschelbronn.

Der in der Örtlichkeit wahrnehmbare Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Vollsortimentmarkt Eschelbronn" lässt sich in etwa wie
folgt beschreiben:
• Im Norden: durch die hier verlaufende Landstraße L 549
• Im Westen und Süden: durch die hier verlaufende Kreisstraße K4181 (Neidensteiner Straße)
• Osten: Im nördlichen Teil verläuft die Grenze inmitten der freien Feldflur, im südlichen Teil ist die Geltungsbereichsgrenze mit der
Grenze der hier gelegenen Freizeitgrundstücke gleichzusetzen.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der folgenden Abbildung zu entnehmen.

Gemäß  §  3  Abs.  1  Baugesetzbuch  (BauGB)  ist  die  Öffentlichkeitmöglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.
Hiermit macht die Gemeinde Eschelbronn bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan vom 16.10.2023 bis zum 17.11.2023 im Rathaus  der  Gemeinde  Eschelbronn,  Bahnhofstraße  1,  74927 Eschelbronn, Zimmernummer 7 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Öffnungszeiten
Montag:  08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag:  08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch:  08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch Bürgerbüro: 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag:  13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag:  08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:
• Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB
• Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B)
• Begründung und Umweltbericht zum Bebauungsplan
• Auswirkungsanalyse für die Ansiedlung eines Vollsortimenters in Eschelbronn / Neidenstein (GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg, Dezember 2022)
• Neubau eines Lebensmittelmarktes in Eschelbronn (BW), Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (Institut für Faunistik, Heiligkreuzsteinach, Juli 2023)

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.
Unter den Internetadressen https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und in der Rubrik Bauleitplanung kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 17.11.2023 zur Verfügung. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: vorgebracht werden.
Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen  direkt  beim  Planungsbüro  eingereicht  werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz
Im  Rahmen  der  Abgabe  einer  Stellungnahme  werden  personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer,
die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Eschelbronn oder ein von der Gemeinde eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch
oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung  (DSGVO)  jederzeit  berechtigt,  die  Gemeinde  Eschelbronn oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche  Auskunftserteilung  zu  den  zu  ihrer  Person  gespeichertenDaten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Eschelbronn oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzel-
ner personenbezogener Daten verlangen. Im  Zusammenhang  mit  dem  Datenschutz  weist  die  Gemeinde Eschelbronn ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren
ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

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