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Gemeinde Eschelbronn

Veränderungen beim Gutachterausschuss

Artikel vom 08.12.2020

Übertragung Gutachterausschuss zum 01.01.2021 an die Stadt Sinsheim

Seit Jahrzehnten werden die Bodenrichtwerte in Eschelbronn vom Gutachterausschuss der Gemeinde Eschelbronn festgelegt. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Fläche eines Grundstückes mit definiertem Grundstückszustand (Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land abgeleitet. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

 

Die Bodenrichtwertkarte für Eschelbronn kann im Rathaus eingesehen oder unter www.eschelbronn.de -> Leben & Wohnen -> Bauen -> Bodenrichtwerte abgerufen werden.

 

Die Gemeinde Eschelbronn wird die Aufgabe des Gutachterausschusses zum 01. Januar 2021 an die Stadt Sinsheim übertragen. Die Stadt Sinsheim erfüllt diese Aufgaben für eine Reihe von Gemeinden in der Region. Im gemeinsamen Gutachterausschuss sind neutrale Sachverständige und Vertreter aller beteiligten Gemeinden tätig. Hier erhalten Sie unter anderem Auskünfte über Bodenrichtwerte und können Gutachten für Ihre Gebäude in Auftrag geben.

 

Die Geschäftsstelle Gutachterausschuss erreichen Sie bei der Stadt Sinsheim, Wilhelmstraße 14-18, 74889 Sinsheim telefonisch unter 07261/404-307 oder per E-Mail unter Gutachterausschuss@sinsheim.de.

 

Wir bitten um Beachtung.

http://www.eschelbronn.de//rathaus-service/verwaltung/neues-aus-dem-rathaus