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Gemeinde Eschelbronn

Update vom 09.01.2021 Corona

Artikel vom 07.01.2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir hoffen Sie alle hatten einen guten Start ins neue Jahr. Nachfolgend dürfen wir Sie über die aktuellen Corona-Entwicklung informieren:

Corona-Fälle in Eschelbronn

Nach dem Faktenblatt des Gesundheitsamtes vom 08.01.2021 haben wieder neue positiv auf das Coronavirus getestete Personen in unserer Gemeinde. Die Zahl der aktiven Fälle beträgt nunmehr 8 Personen. Die Gemeindeverwaltung steht im Austausch mit den betroffenen Personen, welche sich in häuslicher Quarantäne befinden. Es gibt aktuell auch Fälle in Eschelbronn welche sich in stationärer Behandlung befinden. Darüber hinaus gelten weitere Personen als Kontaktperson Kat.1 und befinden sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne.

Rathaus ab Montag den 11.01.2021 wieder erreichbar

Sämtliche Dienststellen im Rathaus sind ab Montag, den 11.01.2021 wieder besetzt. Zu den üblichen Öffnungszeiten sind wir für Sie telefonisch (Telefonnummer: 06226/9509-0) oder per E-Mail erreichbar. Persönliche Termine im Rathaus erfolgen nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung und unter Einhaltung der gängigen Hygieneregeln.

Änderung CoronaVO

Die Landesregierung hat die CoronaVO am späten Abend des 08.01.2021 erneut geändert. Die Änderungen treten am Montag, den 11.01.2021 in Kraft und sind bis zum 31.01.2021 befristet. Anbei finden Sie die konsolidierte CoronaV.O..

Download: Konsolidierte CoronaVO 08.01.2021 (PDF-Datei)

Die FAQ sowie weitere Informationen finden Sie unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen aus Eschelbronner Sicht:

  • Weitere Einschränkung privater Zusammenkünfte (§ 9): Es ist künftig nur eine Zusammenkunft von Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person eines anderen Haushalts zulässig. Hierbei werden Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 14 Jahre weiterhin nicht mitgezählt. Das Verwandtenprivileg wurde aufgehoben. Auch erlaubt ist unter diesen Maßgaben die Betreuung von Kindern im wechselseitigen, unentgeltlichen und nicht geschäftsmäßigen Verhältnis, soweit dies in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften erfolgt und Kinder aus höchstens zwei Haushalten umfasst.
     
  • Betrieb der Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (§ 1f): Gemäß dem MPK-Beschluss sollen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen im Bereich des Betriebs von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bis Ende Januar verlängert werden (Schließung oder Aufhebung der Präsenzpflicht). In Baden-Württemberg soll daher ein abgestuftes Vorgehen erfolgen. Die Einschränkungen des Unterrichtsbetriebs in der Präsenz an Grundschulen sowie die Schließung von Kindertagesstätten (aktuell nur Notbetreuungsangebot) sollen gegebenenfalls bereits ab 18. Januar 2021 schrittweise gelockert werden, sofern die Infektionszahlen es zulassen. Eine Entscheidung der Landesregierung dazu ist für Donnerstag, 14.01.2021 angekündigt.

Die Notbetreuung an der Schlosswiesenschule inkl. Kernzeit sowie der Kindertagesstätte „Die Holzwürmer“ inkl. Außengruppe ist eingerichtet und die Eltern wurden bereits am vergangenen Donnerstag entsprechend informiert. Bei Fragen oder Anmeldungen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpartner*innen der Einrichtungen vor Ort gerne zur Verfügung. In diesem Zusammenhang nochmals der Hinweis, dass die Kommunalen Landesverbände mit dem Land hinsichtlich der Elterngebühren in Abstimmung stehen. Der Gebühreneinzug für Kita und Kernzeit erfolgt aktuell noch regulär. Wir bitten daher von Nachfragen zu diesem Thema abzusehen, bis eine Entscheidung auf Landesebene vorliegt.

  • Zulässigkeit von Abholangeboten im Einzelhandel (click and collect; §1d Abs. 2): Die Regelung wird dahingehend angepasst, dass entgegen der seitherigen Regelung künftig auch die Abholung von bestellten Waren im Ladengeschäft ermöglicht wird. Bei der Einrichtung von Abholangeboten haben die Betreiber im Rahmen ihrer Hygienekonzepte insbesondere die Ausgabe von Waren innerhalb fester Zeitfenster zu organisieren.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis bzw. Ihre Unterstützung und bleiben Sie alle gesund!

Betrieb der Kindertagesstätte nach den Weihnachtsferien

Am 05.01.2021 wurde der Lockdown bis mindestens zum 31.01.2021 verlängert. Die baden-württembergische Landesregierung hat sich darauf verständigt, den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 05.01.2021 wie folgt im Land umzusetzen:

Demnach ist die Kindertagesstätte „Die Holzwürmer“ nebst Außenstelle in der kommenden Woche (vom 11.01. bis 17.01.2021) zunächst weiterhin geschlossen. Über eine Öffnung der Kindertageseinrichtung im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ab 18.01.2021 wird in der Woche ab dem 11.01.2021 im Lichte der dann wieder valideren Daten zur Infektionslage durch die Landesregierung entschieden.

Für Kinder in Kindertageseinrichtungen deren Eltern zwingend auf eine Betreuung angewiesen sind, wird die bestehende Notbetreuung weiter angeboten. Bitte verwenden Sie die Anmeldeformulare vom Dezember 2020 und geben diese direkt bei der Einrichtungsleitung Frau Range ab. Familien, die bereits die Notbetreuung in Anspruch nehmen, informieren bitte die Einrichtungsleitung Frau Range formlos, ob die Notbetreuung ab dem 11.01.2021 weiter benötigt wird.

Bitte nehmen Sie die Notbetreuung ausschließlich dann in Anspruch, wenn dies zwingend erforderlich ist, d.h. eine Betreuung auf keine andere Weise sichergestellt werden kann.

Download: Anmeldeformular Notbetreuung (PDF-Datei)

Der Einzug der Kita-Gebühren erfolgt bis auf weiteres regulär. Die Kommunalen Landesverbände sind in Abstimmung dem Land wie hier weiter verfahren wird. Wir bitten bis zu einem Ergebnis von Nachfragen hierzu abzusehen.

Update vom 21.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir dürfen Sie nachfolgend über die aktuelle örtliche Entwicklung informieren:

Corona-Fälle in Eschelbronn

Nach dem heutigen Faktenblatt des Gesundheitsamtes haben wieder neue positiv auf das Coronavirus getestete Personen in unserer Gemeinde. Die Zahl der aktiven Fälle steigt nunmehr auf 37 Personen an. Bereits heute wissen wir von weiteren aktiven Fällen, die in diesen Zahlen noch nicht enthalten sind.

Die Gemeindeverwaltung steht im Austausch mit den betroffenen Personen, welche sich aktuell in häuslicher Quarantäne befinden. Darüber hinaus gelten weitere Personen als Kontaktperson Kat.1 und befinden sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne.

Rathaus in der Zeit von 21. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen.

Das Bürgerbüro, Bauamt sowie das Ordnungsamt sind während der gesamten Zeit bei dringenden Notfällenunter der 06226/9509-13 erreichbar.

Für standesamtliche Notfälle steht Ihnen eine Mitarbeiterin unter: 06226/9509-16 zur Verfügung.

In Anbetracht der aktuellen Entwicklung in Eschelbronn, appelliert Bürgermeister Siesing nochmals eindringlich soziale Kontakte zu reduzieren auch innerhalb der Familie/Freundeskreis die gängigen Regeln (u.a. AHA + A + L Regel) einzuhalten!

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis bzw. Ihre Unterstützung und bleiben Sie alle gesund!

Update vom 16.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir dürfen Sie nachfolgend über die aktuelle örtliche Entwicklung informieren:

Corona-Fälle in Eschelbronn
Nach dem heutigen Faktenblatt des Gesundheitsamtes haben wir aktuell 32 Personen die positiv auf das Coronavirus getestet sind und als aktive Fälle gelten. Die Infektionswege sind für uns nachvollziehbar und noch auf Personenkreise beschränkt. Die Gemeindeverwaltung steht im Austausch mit den betroffenen Personen, welche sich aktuell in häuslicher Quarantäne befinden. Darüber hinaus gelten weitere Personen als Kontaktperson Kat.1 und befinden sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne.

Änderung der CoronaVO durch das Land
Gestern Abend, weniger als eine Stunde vor Mitternacht hat die Landesregierung auf Basis der Beschlüsse der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit der Bundeskanzlerin vom 13.12.2020 die Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (CoronaVO) erneut geändert. Die Änderungen treten bereits heute in Kraft.

Die Lockdown-Maßnahmen, die zum bereits bekannten § 1a CoronaVO hinzutreten, sind nunmehr in den §§ 1b – 1h CoronaVO aufgeführt:

  • § 1b CoronaVO Weitergehende Untersagungen und Einschränkungen von Ansammlungen und Veranstaltungen
  • § 1c CoronaVO Ausgangsbeschränkungen
  • § 1d CoronaVO Weitergehende Betriebsuntersagungen und Einschränkungen von Einrichtungen
  • § 1e CoronaVO Alkohol- und Pyrotechnikverbot
  • § 1f CoronaVO Einstellung des Betriebs von Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen
  • § 1g CoronaVO Beschränkung von Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung sowie von Veranstaltungen bei Todesfällen
  • § 1h CoronaVO Einschränkungen für Krankenhäuser, Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und ambulante Pflegedienste

Darüber hinaus erfolgt eine Änderung des § 9 CoronaVO (Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen). Hier wird nun in § 9 Abs. 1 Ziff. 3 CoronaVO die Regelung zu Besuchen an den Weihnachtstagen näher ausgeführt.

Die konsolidierte Fassung der CoronaVO ist angefügt. Die FAQ des Landes wurden auf die geänderte Verordnung angepasst und können auf der Website des Landes unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ abgerufen werden.

Notfallbetreuung

Aufgrund der Schließung der Schlosswiesenschule inkl. Kernzeit sowie der Kindertagesstätte „Die Holzwürmer“ nebst Außenstelle, ist seit heute vor Ort die Notfallbetreuung für anspruchsberechtigte Familien eingerichtet. Ansprechpartner sind die jeweiligen Einrichtungen direkt.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis bzw. Ihre Unterstützung und bleiben Sie alle gesund!

Update vom 14.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir dürfen Sie nachfolgend über die aktuelle örtliche Entwicklung informieren:

Corona-Fälle in Eschelbronn/Schlosswiesenschule

Nach dem heutigen Faktenblatt des Gesundheitsamtes haben wir aktuell 30 aktive Fälle von Personen in unserer Gemeinde die positiv auf das Coronavirus getestet sind. Die Infektionswege sind für uns nachvollziehbar und die Gemeindeverwaltung steht im Austausch mit den betroffenen Personen, welche sich aktuell in häuslicher Quarantäne befinden. Darüber hinaus gelten weitere Personen als Kontaktperson Kat.1 und befinden sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne.

Darüber hinaus haben wir heute Vormittag davon Kenntnis erlangt, dass ein Kind welches die Schlosswiesenschule besucht positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Dieser Fall ist noch nicht in den o.g. offiziellen Zahlen enthalten. Die 4. Klasse der Schlosswiesenschule und zwei Lehrkräfte befinden sich daher aktuell in Quarantäne. Eine Abstimmung zwischen Schulleitung und Gesundheitsamt ist bereits erfolgt. Alle notwendigen Informationen über die weitere Vorgehensweise wurde den betroffenen Eltern bereits über die Schlosswiesenschule mitgeteilt.

Ministerpräsidentenkonferenz (MPK ) vom 13.12.2020

Die gestern gefassten Beschlüsse der MPK sind nachfolgend abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1827366/69441fb68435a7199b3d3a89bff2c0e6/2020-12-13-beschluss-mpk-data.pdf?download=1.

Wichtig ist, die gestern gefassten MPK Beschlüsse müssen erst noch in Landesrecht umgesetzt werden. Bis dato ist die CoronaVO des Landes Baden-Württemberg noch nicht geändert.

Hinsichtlich der angekündigten Schließung von Schulen und Kindertagesstätten ab 16.12.2020 hat das Kultusministerium die beigefügte Pressemitteilung gestern Abend heraus gegeben.

Download: Pressemittieung vom 13.12.2020 (PDF-Datei)

Leider sind die dort angekündigten Ausführungshinweise für Schulen und Kitas, bis dato noch nicht vom Land geliefert worden. Seitens der Kindertagesstätte „Die Holzwürmer“ werden wir im Laufe des Tages noch eine vorläufige Information und Anmeldung zur Notbetreuung heraus geben. Bitte achten Sie dazu auf Veröffentlichungen via Newsletter bzw. unsere Homepage. Die Schlosswiesenschule inkl. Kernzeit fragt bereits den Betreuungsbedarf ab. Diese Informationen stehen vorbehaltlich den noch offenen Anweisungen des Kultusministeriums.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis bzw. Ihre Unterstützung und bleiben Sie alle gesund!

Update 12.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

angesichts der steigenden Infektionszahlen in Baden-Württemberg hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Nachmittag des 11.12.2020 bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz scharfe Einschränkungen angekündigt. Die Anzahl der positiv auf das Corona-Virus getesteten Personen in Eschelbronn stagniert aktuell, laut Faktenblatt des Gesundheitsamtes vom 11.12.2020 sind 32 aktive Fälle im Schreinerdorf bekannt.

Am späten Abend des 11.12.2020 wurde die Änderung der Corona-Verordnung notverkündet und damit die Voraussetzung geschaffen, dass die von der Landesregierung angekündigten Maßnahmen ab Samstag, den 12.12.2020 in Kraft treten.

Das bedeutet: Erst damit gibt es eine gültige Rechtsgrundlage für Ausgangsbeschränkungen ab Samstag, dem 12.12.2020 in Baden-Württemberg.

Die konsolidierte Fassung können Sie beigefügt abrufen

Download: CoronaVO Consolidierte Fassung12.12.2020 (PDF-Datei)

bzw. alle aktuellen Informationen finden Sie auch unter:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Im Detail bedeutet dies u.a.:

Landesweite Ausgangsbeschränkungen zur Nachtzeit - der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 20:00 bis 05:00 Uhr nur aus folgenden triftigen Gründen erlaubt:

  • Besuch von privaten Veranstaltungen in der Zeit vom 23. – 27.12.
  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten einschließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
  • Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren
  • Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs
  • Besuch von religiösen Veranstaltungen
  • Ansammlungen die der Aufrechterhaltung des Arbeits-, Dienst- oder Geschäftsbetriebs, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der sozialen Fürsorge dienen

Landesweite Ausgangsbeschränkungen zur Tageszeit - der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist in der Zeit von 05:00 bis 20:00 Uhr nur aus folgenden triftigen Gründen erlaubt:

  • den dargestellten triftigen Gründen zur Nachtzeit.
  • Besuch von Einzelhandelsbetrieben
  • Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner; Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 CoronaVO wie die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien
  • Besuch von Versammlungen nach Art. 8 GG.
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.

Ausschank- und Konsumverbot: Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt

Die Maßnahmen werden bis einschließlich 09.01.2021 gelten. Darüber hinaus ist mit weiteren Änderungen im Nachgang zur geplanten Ministerpräsidentenkonferenz am Sonntag, den 13. Dezember 2020, zu rechnen. Baden-Württemberg hat angekündigt, weitere Maßnahmen zu reglementieren.

Seitens der Gemeinde Eschelbronn werden wir die Lage beobachten und über die bekannten Kanäle informieren, falls weitere Auswirkungen auf das örtliche Leben bzw. unsere kommunalen EInrichtungen erforderlich sind

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis bzw. Ihre Unterstützung und bleiben Sie alle gesund!

Update 08.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir dürfen Sie nachfolgend über die aktuelle örtliche Entwicklung informieren:

Neue Corona-Fälle in Eschelbronn

Nach dem heutigen Faktenblatt des Gesundheitsamtes haben wieder neue positiv auf das Coronavirus getestete Personen in unserer Gemeinde. Die Zahl der aktiven Fälle steigt nunmehr auf 38 Personen an. Die Infektionswege sind für uns klar nachvollziehbar und noch auf einzelne Personenkreise beschränkt. Die Gemeindeverwaltung steht im Austausch mit den betroffenen Personen, welche sich aktuell in häuslicher Quarantäne befinden. Darüber hinaus gelten weitere Personen als Kontaktperson Kat.1 und befinden sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne.

Erlass Allgemeinverfügung durch Landratsamt

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Gesundheitsamt – hat aufgrund des Zuständigkeitswechsels nach § 1 Abs. 6a Infektionsschutzgesetz (IfSGZustV) für das Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises die beigefügte Allgemeinverfügung. Bitte beachten Sie die Regelungen für die Gemeinde Eschelbronn, welche auch hier zusätzlich abrufbar: www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachungen

Download: Allgemeinverfügung 07.12.2020 (PDF-Datei)

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis bzw. Ihre Unterstützung und bleiben Sie alle gesund!

Update 01.12.2020 17:30 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Nachgang zu unser heutigen Corona-Information dürfen wir im Hinblick auf die hohen Infektionszahlen in Eschelbronn auf die beigefügte Pressemitteilung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis verweisen.

Download: Pressemitteilung Landratsamt (PDF-Datei)

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis bzw. Ihre Unterstützung und bleiben Sie alle gesund!

Update 01.12.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir dürfen Sie nachfolgend über die aktuelle örtliche Entwicklung informieren:

Neue Corona-Fälle in Eschelbronn

Nach dem heutigen Faktenblatt des Gesundheitsamtes haben wir wieder neue positiv auf das Coronavirus getestete Personen in unserer Gemeinde. Die Zahl der aktiven Fälle steigt nunmehr auf 36 Personen (Vortrag 21) an. Bei den heutigen Neuinfektionen handelt es sich um erwartbare Fallzahlensteigerungen, siehe hierzu unsere E-Mail Corona-Information vom 30.11.2020. Die Infektionswege sind für uns klar nachvollziehbar und auf einzelne Personenkreise beschränkt. Die Gemeindeverwaltung steht im Austausch mit den betroffenen Personen, welche sich aktuell in häuslicher Quarantäne befinden. Darüber hinaus gelten weitere Personen als Kontaktperson Kat.1 und befinden sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis bzw. Ihre Unterstützung und bleiben Sie alle gesund!

Update 23.11.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir dürfen Sie nachfolgend über die aktuelle örtliche Entwicklung informieren:

Neue Corona-Fälle in Eschelbronn
Nach dem heutigen Faktenblatt des Gesundheitsamtes haben wir wieder neue positiv auf das Coronavirus getestete Personen in unserer Gemeinde. Die Zahl der aktiven Fälle steigt damit auf 24 Personen an. Die Gemeindeverwaltung steht im Austausch mit den betroffenen Personen, welche sich aktuell in häuslicher Quarantäne befinden. Wie bereits am 19.11.2020 mitgeteilt, ist auch bei diesen Neuinfektionen eine überwiegende Zahl auf einen Personenkreis zurückzuführen. Darüber hinaus gelten weitere Personen als Kontaktperson Kat.1 und befinden sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne.

Betrieb öffentlicher Einrichtung
Die Schlosswiesenschule und die Kindertagesstätte „Die Holzwürmer“ sind regulär unter Pandemiebedingungen geöffnet.
Das Rathaus ist zu den gewohnten Sprechzeiten besetzt. Bitte beachten Sie, dass auf Grund der aktuellen Lage persönliche Vorsprachen im Rathaus nur in dringlichen, nicht aufschiebbaren Angelegenheiten möglich sind. Nutzen Sie Kontaktmöglichkeiten wie Telefon (06226/9509-0) oder E-Mail (gemeinde(@)eschelbronn.de) daher bevorzugt.

In Anbetracht dessen, dass die starke Verbreitung auf einen Personenkreis zurückzuführen ist, appelliert Bürgermeister Siesing nochmals eindringlich auch innerhalb der Familie/Freundeskreis die gängigen Regeln (u.a. AHA + A + L Regel) einzuhalten!

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis bzw. Ihre Unterstützung und bleiben Sie alle gesund!

Update 19.11.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider müssen wir nochmals über neue Coronafälle in Eschelbronn informieren.

Neue Corona-Fälle in Eschelbronn
Nach dem heutigen Faktenblatt des Gesundheitsamtes haben wieder neue positiv auf das Coronavirus getestete Personen in unserer Gemeinde. Die Zahl der aktiven Fälle steigt damit auf 16 Personen an. Darunter sind auch die bereits gestern über uns gemeldeten Fälle aus der Schlosswiesenschule und Kindertagesstätte. Die Gemeindeverwaltung steht im Austausch mit den betroffenen Personen, welche sich aktuell in häuslicher Quarantäne befinden. Es gilt festzuhalten, dass eine überwiegende Zahl der Neuinfektionen in Eschelbronn auf einen Personenkreis zurückzuführen ist. Darüber hinaus gelten 11 Personen als Kontaktperson Kat.1 und befinden sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne.

Weitere noch nicht im Faktenblatt erfasste Corona-Fälle in Eschelbronn (Schlosswiesenschule betroffen)
Darüber hinaus haben wir heute davon Kenntnis erlangt, dass weitere Personen in Eschelbronn positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Darunter auch ein Kind welches die Schlosswiesenschule besucht. Diese Fälle sind noch nicht in den o.g. offiziellen Zahlen von 16 Personen enthalten. Auch die neuen Fälle sind überwiegend auf den bereits bekannten einen Personenkreis zurückzuführen. Das Gesundheitsamt beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat den neuen Fall an der Schlosswiesenschule bereits geprüft und eine Freigabe für den regulären Schulbetrieb erteilt. Eine Information der Schlosswiesenschule an die Elternvertreter erfolgt noch. Die Kindertagesstätte „Die Holzwürmer“ nebst Außenstelle ist von diesem Fall nicht betroffen!

Wie unser Landrat empfehlen auch wir dringend die AHA + A + L Regel!

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis bzw. Ihre Unterstützung und bleiben Sie alle gesund!

Update 18.11.2020

Sehr geehrte Damen und Herren

nachfolgend dürfen wir Sie über die aktuellen Entwicklungen informieren:

Neue Corona-Fälle in Eschelbronn
Wir haben nach Mitteilung des Gesundheitsamtes wieder neue positiv auf das Coronavirus getestete Personen in unserer Gemeinde. Deren Zahl steigt damit auf sechs Personen. Die Gemeindeverwaltung steht im Austausch mit den betroffenen Personen, welche sich aktuell alle in häuslicher Quarantäne befinden. Eine Dame ist wegen einer anderen Erkrankung in stationär Behandlung. Darüber hinaus gelten zahlreiche Personen als Kontaktperson Kat. 1 und befinden sich ebenfalls in häuslicher Quarantäne.

Corona-Fälle in der Schlosswiesenschule und Kindertagesstätte
Wir wurden gestern am späten Abend informiert, dass mehrere Kinder, welche die Schlosswiesenschule und die Kindertagestätte „Die Holzwürmer“ besuchen, positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Diese Kinder sind noch nicht in den o.g. offiziellen Zahlen von sechs Personen enthalten. Vorsorglich wurden die im Anhang aufgeführten Maßnahmen heute erlassen. Es wurden bereits alle Daten an das Gesundheitsamt übermittelt und wir rechnen im Laufe des Tages mit Informationen aus Heidelberg über die weitere Vorgehensweise. Die betroffenen Eltern werden über Homepage und Verteiler informiert.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis bzw. Ihre Unterstützung und bleiben Sie alle gesund!

Update 16.11.2020

Sehr geeehrte Damen und Herren,

nachfolgend dürfen wir Sie über die aktuellen Entwicklungen informieren:

Neue Corona-Fälle in Eschelbronn
Leider gibt es aktuell drei weitere, positiv auf das Coronavirus getestete Personen in unserer Gemeinde. Die Gemeindeverwaltung steht im Austausch mit den betroffenen Personen, welche sich aktuell alle in häuslicher Quarantäne befinden. Darüber hinaus sind zahlreiche Personen als Kontaktperson Kat. 1 gelten. Neben unserem Hilfs- und Versorgungsangebot ist die Gemeinde als Ortspolizeibehörde auch für die Einhaltung der häuslichen Quarantäne verantwortlich.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis bzw. Ihre Unterstützung und bleiben Sie alle gesund!

der Gemeinde Eschelbronn zur Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Eindämmung
der Atemwegserkrankung COVID-19 und Verhinderung der Ausbreitung des Corona-
virus SARS-CoV-2.

I.

1. Die Anordnungen in Ziff. I. 2., 3.und 4. der Allgemeinverfügung vom 24.10.2020
werden aufgehoben.

2. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag.


II.

Aufgrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens im Bundesgebiet durch den ex-
ponentiellen Anstieg der Neuinfektionen und der diffusen Infektionslage beschlossen
die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin
am 28. Oktober 2020 die Umsetzung bundesweit einheitlicher und zeitlich befristeter
Maßnahmen.

Diese Maßnahmen werden in Baden-Württemberg durch die Sechste Änderungsver-
ordnung der Corona-Verordnung in einem neu geschaffenen § 1a (Sonderparagraph)
umgesetzt, der mit einer Geltungsdauer vom 2. November 2020 bis einschließlich 30.
November 2020 durch spezifische Regelungen die physischen Kontakte in der Bevöl-
kerung signifikant reduzieren wird.

Insbesondere regelt die Sechste Änderungsverordnung der Corona-Verordnung nun-
mehr in § 1a Abs. 6 Satz 1 Nr. 10 die Untersagung des Betriebs von Gastgewerben
und in § 1a Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 die Untersagung von Messen jeweils für den Publi-
kumsverkehr.

III.

1.

Gem. § 49 Abs. 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) kann ein rechtmäßi-
ger nicht begünstigender Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden
ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, außer wenn ein
Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden müsste oder aus anderen
Gründen ein Widerruf unzulässig ist.

Dies gilt auch für Verwaltungsakte in der Form von Allgemeinverfügungen nach § 35
Satz 2 LVwVfG.
2.

Das Bürgermeisteramt der Gemeinde Eschelbronn, das auch für den Erlass des auf-
zuhebenden Verwaltungsaktes sachlich zuständig war, ist für die Widerrufsentschei-
dung zuständig (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.1999 – 7 C 42/98 –, BVerwGE 110, 226-
237, Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.03.2018 – 5 S 2639/15 –, Rn. 77,
juris; Urt. v. 25.08.2008 – 13 S 201/08 –, Rn. 27, juris).

3.

Bei der o. g. Allgemeinverfügung handelt es sich um einen rechtmäßigen nicht begüns-
tigenden Verwaltungsakt. Der Widerruf steht damit im pflichtgemäßen Ermessen der
erlassenden Behörde.

Mit Ziff. I. 2. der Allgemeinverfügung war eine Sperrstunde für gastronomische Einrich-
tungen sowie mit Ziff. I. 3. ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol angeordnet
worden. Die Regelungen gehen aufgrund des generellen Betriebsverbots in § 1a Abs.
6 Satz 1 Nr. 10 CoronaVO nunmehr weitgehend ins Leere. Dasselbe gilt für die Ein-
schränkungen bei Messen in Ziff. I. 5. infolge v. § 1a Abs. 6 Satz 1 Nr. 5 CoronaVO.
Der ursprünglich angestrebte infektionsschutzrechtliche Regelungszweck wurde inso-
fern durch die nachfolgenden Anpassungen der CoronaVO umfassend geregelt.

Soweit sich die Allgemeinverfügung damit nicht ohnehin auf andere Weise erledigt hat
(§ 43 Abs. 2 LVwVfG; vgl. dazu auch VG Freiburg (Breisgau), Beschl. v. 25.03.2020 –
4 K 1246/20 –, Rn. 7, juris) konnte sie daher ohne wesentliche Nachteile für Einzelne
oder die Allgemeinheit aufgehoben werden. Insbesondere muss infolge der Aufhebung
weder ein Verwaltungsakt gleichen Inhalts erneut erlassen werden noch ist der Wider-
ruf aus anderen Gründen unzulässig.

Die übrigen Anordnungen bleiben einschließlich der Möglichkeit zur Erteilung von Aus-
nahmen und der Zwangsmittelandrohung uneingeschränkt als weitergehende Maß-
nahmen gem. § 20 Abs. 1 CoronaVO in Kraft.

Die Anordnung zur Wirksamkeit folgt aus § 41 Abs. 4 Satz 4, 43 Abs. 1 LVwVfG.

Hinweis: Diese Allgemeinverfügung einschließlich Begründung kann bei der Ge-
meinde Eschelbronn eingesehen werden.

Gemäß §§ 35, 41 LVwVfG i.V.m. § 1 Abs. 5 DVO GemO erfolgt am 03.11.2020 eine
Notbekanntmachung dieser Allgemeinverfügung in Form von:
− Bereitstellung im Internet unter www.eschelbronn.de
− Anschlag an der Verkündungstafel des Rathauses

Update 02.11.2020

Die Corona-Verordnung (kurz: CoronaVO) wurde am 01.11.2020 durch die Landesregierung notverkündet und die neu verfügten Maßnahmen (§1a) treten heute in Kraft und sind bis Ende November befristet. Die konsolidierte CoronaVO sowie eine Übersicht über geöffnete und geschlossene Einrichtungen finden Sie anbei.

Download:

Die wichtigsten Regelungen des § 1a CoronaVO sind:

  • Ansammlungen sind nur gestattet mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushalts, einschließlich Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie mit insgesamt maximal 10 Personen (§ 1a Abs. 2 Satz 1 CoronaVO)
  • Veranstaltungen nach § 10 Abs. 3 Satz 1 Ziff. 2 („sonstige Veranstaltungen“), die der Unterhaltung dienen, sind unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt; Spitzen- und Profisportveranstaltungen dürfen ohne Zuschauer stattfinden (§ 1a Abs. 3 Satz 1, 2 CoronaVO)
  • Der Betrieb bestimmter Einrichtungen wird für den Publikumsverkehr untersagt: u. a. Clubs und Diskotheken, Prostitutionsstätten, Vergnügungsstätten, Kunst- und Kultureinrichtungen, Messen und Ausstellungen, Freizeitsparks, öffentliche und private Sportanlagen (Ausnahme: Nutzung für Freizeit-/Amateursport allein, zu zweit oder Angehörigen des eigenen Haushalts, zu dienstlichen Zwecken, für Schulsport, Studienbetrieb oder Spitzen- und Profisport), Hallen- und Schwimmbäder, Saunen, Gastgewerbe (Ausnahme: Einrichtungen und Leistungen nach § 25 GastG, Außer-Haus-Verkauf und Abhol- und Lieferdienst), Mensen und Cafeterien an Hochschulen, Kosmetik-, Nagel-, Massagestudios (Ausnahme: medizinisch notwendige Behandlungen) (§ 1a Abs. 6 CoronaVO)
  • Beschränkung von Kundinnen und Kunden in Einzelhandelsbetrieben auf höchstens eine Kundin/einen Kunden je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche (§ 1a Abs. 7 CoronaVO)

Für Eschelbronn bedeutet dies aufgrund CoronaVO und Abwägung Ortspolizeibehörde, dass bis einschließlich 30.11.2020 folgende öffentliche Liegenschaften geschlossen sind und keine Nutzung stattfinden darf:

  • Kultur- und Sporthalle nebst Anbau (außer für den Schulsport bzw. hoheitliche Nutzung durch Gemeinde)
  • Bürgerhaus/Alte Schule mit Pausenhalle (außer hoheitliche Nutzung durch Gemeinde)
  • Feuerwehrsaal (außer für Zwecke der Feuerwehr bzw. hoheitliche Nutzung durch Gemeinde)
  • Keine Vermietung Waldpavillon
  • Nutzung der Sportplätze Außensportanlagen gemäß CoronaVO

Das Rathaus ist weiterhin unter den besonderen Zugangsregelungen geöffnet. Alle Einwohnerinnen und Einwohner werden aber gebeten, eine persönliche Vorsprache auf das Nötigste zu beschränken. Denken Sie daran, dass vieles telefonisch (062262/9509-0) oder per E-Mail (gemeinde(@)eschelbronn.de) geklärt werden kann. Zusätzlich können bei unaufschiebbaren Angelegenheiten Termine vereinbart werden. Dadurch wollen wir unnötige Wartezeiten und Menschenansammlungen im Rathaus vermeiden. Die Kita und Schlosswiesenschule sind geöffnet.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis bzw. Ihre Unterstützung und bleiben Sie alle gesund!

Update 30.10.2020

Nachfolgend dürfen wir Sie über die aktuellen Entwicklungen informieren:

  • Neuer Corona-Fall in Eschelbronn
    Leider gibt es aktuell eine weitere, positiv auf das Coronavirus getestete Person in unserer Gemeinde. Die über 60jährgie Dame befindet sich in häuslicher Quarantäne. Die Gemeindeverwaltung steht im Austausch mit ihr. Aktuell haben wir insgesamt zwei aktive Fälle in Eschelbronn zu verzeichnen.
 
  • Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 28.10.2020
    Anbei erhalten Sie eine durch das Land erstellte visualisierte Übersicht der am Mittwoch vereinbarten MPK-Beschluss auf Bundesebene zur Kenntnisnahme. Uns erreichen im Rathaus schon viele Nachfrage wie diese genau in Eschelbronn umgesetzt werden. Sobald es zu ersten landesseitigen Verschriftlichungen kommt, werden wir diese prüfen und über die bekannten Kanäle informieren. Wir rechnen mit ersten Anweisungen/Änderung CoronaVO durch das Land im Laufe dieses Wochenendes.

    Download: Übersicht Corona Maßnahmen (PDF-Datei)
 
  • Außerordentliche Wirtschaftshilfen und Überbrückungshilfe III
    Wie im MPK-Beschluss mitgeteilt soll es für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, (Solo-) Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe geben. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats (Fixkosten November 2019) für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter. Für Unternehmen über 50 Mitarbeiter ist eine Erstattung bis zur beihilferechtlichen Grenze geplant. Die außerordentlichen Wirtschaftshilfen sollen analog zu den aktuellen Überbrückungshilfen über das digitale Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten für die betroffenen Unternehmen beantragt werden können. Die Abstimmung zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium sind abgeschlossen und werden aktuell in Förderrichtlinien überführt und mit den Ländern sowie der EU-Kommission abgestimmt. Mit einer Antragsstellung ist in „einigen Tagen“ zu rechnen.

Die Überbrückungshilfen II sollen verlängert und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessert werden. Diese Überbrückungshilfen III sollen ab Dezember/Januar beispielweise von der Kultur- und Veranstaltungsbranche und den Soloselbstständigen abrufbar sein.
Der bestehende KfW-Schnellkredit für Unternehmen (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/) wird für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftige geöffnet und angepasst.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis bzw. Ihre Unterstützung und bleiben Sie alle gesund!

Update 24.10.2020

Da auch der Rhein-Neckar-Kreis seit heute eine Inzidenz von über 50 auf 100.000 Bewohner erreicht hat, wurden die kreisangehörigen Gemeinde im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Ortspolizeibehörde vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis angehalten, eine Allgemeinverfügung zur erlassen.

Die Gemeinde Eschelbronn als Ortspolizeibehörde hat diese Allgemeinverfügung heute erlassen, vgl. Anlage, und folgende Maßnahmen werden verfügt:

  1. Maskenpflicht im öffentlichen Raum in Warteschlangen bzw. Ortsmitte u. ä.
  2. Maskenpflicht auf Wochenmärkten
  3. Sperrstunde in der Gastronomie
  4. Außenabgabeverbot von Alkohol
  5. Beschränkung von Teilnehmenden auf Messen im Sinne der CoronaVO Messen

Die Allgemeinverfügung tritt am 25.10.2020 in Kraft und hat zunächst eine Gültigkeit bis zum 31.12.2020. Selbstverständlich werden wir die Regelungen der Allgemeinverfügung in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens und der gültigen (Landes-/Bundes-)Verordnungen regelmäßig überprüfen.

Download: Allgemeinverfügung (PDF-Datei)

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis bzw. Ihre Unterstützung und bleiben Sie alle gesund!

Update vom 19.10.2020

Nachfolgend dürfen wir Sie über die aktuellen Entwicklungen informieren:

Landesregierung: Änderung der Corona Hauptverordnung notverkündet.

Das Landeregierung hat gestern die Änderung der Corona Hauptverordnung notverkündet. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen folgende Regelungsinhalte:

  • Maskenpflicht: Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen sowie in für Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen öffentlicher Einrichtungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 11 und 12).
    • Ausnahmen hiervon u.a. bei sportlicher Betätigung (§ 3 Abs. 2 Nr. 9) sowie bei in den Einrichtungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 12 bei Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 4; Einrichtungen der Rechtspflege etc. (§ 3 Abs. 2 Nr. 10).
 
  • Private Veranstaltungen: Begrenzung auf 10 Personen oder Angehörige von zwei Haushalten sowie die bereits bekannten Ausnahmen in Nr. 1 („gerade Linie“) u. Nr. 2 (Geschwister etc.) (§ 10 Abs. 3).
  • Ansammlungen: Beschränkung von Ansammlungen auf 10 Personen vorbehaltlich der in Abs. 2 genannten Ausnahmen (§ 9 Abs. 1 u. 2).
  • Veranstaltungen: Begrenzung auf 100 Teilnehmer ( § 10 Abs. 2) – Abweichungen hiervon nach § 20 Abs. 2 möglich.

Anbei finden Sie die konsolidierte Fassung. Drüber hinaus finden Sie die Verordnung unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.

Download: Corona VO Konsolidierte Fassung (PDF-Datei)

Pandemiestufe 3

Am 19.10.2020 wurde die Pandemiestufe 3 durch die Landesregierung ausgerufen. Dies wird Auswirkungen auch in Eschelbronn haben, z.B. bei der Schule oder Kita. Nähere Infos haben Sie bzw. werden Sie im Bedarfsfall direkt von dort erhalten oder ggfs. über diesen Kanal. Maßgeblich ist auch die 7-Tages-Inzidenz. Diese liegt Stand heute im Rhein-Neckar-Kreis bei 29,5 (mit Stadt Heidelberg bei 33,7) und damit noch unter dem ersten kritischen Wert von 35. Somit sind noch keine weiteren einschränkenden Maßnahmen im Kreis oder in Eschelbronn erlassen worden. Sollte dies der Fall erhalten Sie über die bekannten Kanäle Nachricht.

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis bzw. Ihre Unterstützung und bleiben Sie alle gesund!

Aktuelle Entwicklungen (Update 18.10.2020)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach Angaben der Landesregierung ist eine Änderung der Corona Hauptverordnung für 18.10.2020 und Ausrufen der Pandemiestufe 3 für Montag den 19.10.2020 vorgesehen.

Die neu gefasste Verordnung soll im Laufe des heutigen Tages notverkündet werden; sie würde damit am 19.10. in Kraft treten. Unserer Kenntnis nach handelt es sich im Wesentlichen um die folgenden Regelungsinhalte:

  • Maskenpflicht: Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerzonen (sportliche Betätigung ausgenommen), sowie in für Publikumsverkehr zugänglichen Bereichen öffentlicher Einrichtungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 11 und 12).

  • Private Veranstaltungen: Begrenzung auf 10 Personen oder Angehörige von zwei Haushalten (§ 10 Abs. 3).

  • Ansammlungen: Beschränkung von Ansammlungen auf 10 Personen (§ 9 Abs. 1)

Veranstaltungen: Begrenzung auf 100 Teilnehmer ( § 10 Abs. 2).

Sobald uns die Fassung der Corona HauptVO und damit der tatsächliche Wortlaut vorliegt, werden wir in gewohnter Weise schnellstmöglich informieren.

Herzliche Grüße

Ihr

Marco Siesing

Update 09.10.2020
Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte/Vereins-, Kirchen-, Firmen- und Organisationsvertreter,
werte Kolleginnen und Kollegen,

wir dürfen Sie nachfolgend über wichtige Corona-Entwicklungen informieren:

  • Aktuelle Corona-Fälle in Eschelbronn

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

heute erreichte uns die Nachricht, dass es aktuell zwei bestätigte Corona-Fälle in unserer Gemeinde gibt. Es handelt sich um ein älteres Ehepaar. Beiden geht es den Umständen entsprechend gut, sie befinden sich in Quarantäne. Die Kontaktpersonen wurden bereits getestet und befinden sich bis zu einem negativen Ergebnis ebenso in Quarantäne.

Zur Info:Auf der heutigen durch das Landratsamt verschickten Meldung werden diese Fälle noch nicht vermerkt sein.

Meine Bitte: Beachten Sie weiterhin die Corona-Vorschriften, halten Abstand und ziehen Ihre Masken (richtig) auf. Wir haben die Krise bisher gut gemeistert. Dafür bin ich sehr dankbar.

Wir beobachten die Lage auch weiterhin aufmerksam und werden bei Bedarf angepasst reagieren.

Bleiben Sie und Ihre Lieben gesund!
Herzliche Grüße

Ihr
Marco Siesing
Bürgermeister

  • ÖPNV Informationen

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist auch das Verhalten von Schülern ein wichtiger Beitrag zum richtigen Umgang miteinander im ÖPNV des Rhein-Neckar-Kreises und in den Nachbarlandkreisen. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen einen Info-Flyer „Corona-Busschule 2020“ der VRN GmbH mit der Bitte zur Verfügung stellen, diesen Flyer gezielt an Eltern und Schüler weiterzuleiten und nochmals für das Verhalten an Haltestellen und in den Bussen des ÖPNV zu sensibilisieren.

Download: Corona-Busschule 2020

Für Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis bzw. Ihre Unterstützung und bleiben Sie alle gesund!

http://www.eschelbronn.de//rathaus-service/verwaltung/neues-aus-dem-rathaus