Informationspflichten nach VOB/A und VOL/A
Die folgende Liste informiert gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A (Bauleistungen) über Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettvewerb, deren Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzstuer übersteigt, beziehungsweise Freihändige Vergaben, deren Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer übersteigen. Der Ort der Ausführung liegt jeweils im Gemeindegebiet Eschelbronn.
Sie informiert außerdem nach § 19 Abs. 2 VOL/A (Sonsitge, insb. Lieferleistunge) über Beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben, jeweils ohne Teilnahmewettbewerb, ab einem Auftragswert von 25.000 € Euro ohne Umsatzsteuer