Öffentlich-rechtliche Baulasten eines Grundstück stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis.
Beispiele für öffentlich-rechtliche Baulasten sind:
Hinweis: Im Grundbuch sind Grunddienstbarkeiten eingetragen. Diese sind privatrechtliche Verpflichtungen.
Beispiel: Sie gestatten Ihrem Grundstücksnachbarn, sein Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten.
Wollen Sie ein Grundstück erwerben, sollten Sie nicht nur das Grundbuch, sondern auch das Baulastenverzeichnis einsehen.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in der sich das Grundstück befindet
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Ein berechtigtes Interesse haben Sie beispielsweise als
Erkunden Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Die Einsicht müssen Sie formlos beantragen.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien oder Auszüge anfordern.
Ob für die Einsichtnahme Kosten anfallen richtet sich nach der örtlichen Satzung der Gemeinde.
§ 72 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO,Baulastenverzeichnis)
Gemeinde Eschelbronn
Bahnhofstr.
1
74927
Eschelbronn
Telefon: 06226/9509-0
Fax: 06226/9509-50
gemeinde@eschelbronn.de
Sprechzeiten:
Mo, Di, Mi, Fr 8:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.09.2018 freigegeben.