Bodenrichtwerte: Gemeinde Eschelbronn

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Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022

Bodenrichtwerte

Die Gemeinde Eschelbronn hat die Aufgabe des Gutachterausschusses zum 01.01.2021 an die Stadt Sinsheim übertragen. Die Stadt Sinsheim erfüllt diese Aufgaben für eine Reihe von Gemeinden in der Region. Im gemeinsamen Gutachterausschuss sind neutrale Sachverständige und Vertreter aller beteiligten Gemeinden tätig. Hier erhalten Sie unter anderem Auskünfte über Bodenrichtwerte und können Gutachten für Ihre Gebäude in Auftrag geben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der
Geschäftsstelle Gutachterausschuss der Stadt Sinsheim
Wilhelmstraße 14-16, 74889 Sinsheim
Telefon: Telefonnummer: 07261/404-307
E-Mail: Gutachterausschuss
Homepage: Stadt Sinsheim / Gemeinsamer Gutachterausschuss
Homepage: Zentrale Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung BW
Homepage: Veröffentlichungsportal für Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss bewertet in regelmäßigen Abständen die Grundstückswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken und nimmt sonstige Wertermittlungen im Sinne von § 192 BauGB vor. Dabei werden die Bodenrichtwerte für die einzelnen Gemeinden aufgrund der gesammelten Kaufpreisdaten festgelegt. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Stadt Sinsheim hat die Bodenrichtwerte zum 01.01.2022 mit Stand 06.08.2022 für den östlichen Rhein-Neckar-Kreis beschlossen. Sämtliche Bodenrichtwertkarten sind jetzt offiziell gültig und auf der Homepage der Stadt Sinsheim online als PDF-Dateien abrufbar.

Die aktuell gültige Bodenrichtwertkarte für Eschelbronn kann im Rathaus der Gemeinde Eschelbronn, Bahnhofstraße 1, 74927 Eschelbronn, Zimmer 7 während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden.

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