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Gemeinde Eschelbronn

Aktuelle Bauleitplanung - Beteiligungsmöglichkeiten

Unter Bauleitplanung versteht man die Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan = FNP (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan = Bplan (verbindlicher Bauleitplan). Im Gegensatz zum FNP sind Bebauungspläne Satzungen, also Ortsgesetze. Sie sind für jedermann verbindlich. Das Verfahren, das zur Rechtskraft eines Bauleitplanes führt, wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Zu dem Verfahren zählt unter anderem die Beteiligung der Öffentlichkeit, die in zwei Stufen erfolgt:

1. Stufe: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (1) BauGB

Hier finden Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren der Gemeinde Eschelbronn:

Momentan kein Verfahren bei der Gemeinde Eschelbronn in Bearbeitung

2. Stufe: Beteiligung der Öffentlichkeit § 3 (2) BauGB - (Offenlage)

Hier finden Sie die aktuellen Beteiligungsverfahren der Gemeinde Eschelbronn:

Momentan kein Verfahren bei der Gemeinde Eschelbronn in Bearbeitung

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB

Hier finden Sie die aktuellen Satzungsbeschlüsse der Gemeinde Eschelbronn:

Wichtiger Nutzerhinweis

Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorabinformation.
Rechtsverbindlich sind nur Originalpläne, die im Rathaus der Gemeinde Eschelbronn einzusehen sind.

http://www.eschelbronn.de//leben-wohnen/bauen/bauleitplanung