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Gemeinde Eschelbronn

Erlass Betreuungsgebühren Kita und Kernzeit

Artikel vom 08.04.2021

Die Landesregierung hat vom 16.12.2020 bis zum 22.02.2021 per Corona-Verordnung alle Kindergärten und Schulen im Land geschlossen. Es wurde jedoch eine Notbetreuung eingerichtet. Nach dem die Landesregierung einen teilweisen Kostenersatz zugesagt hat, wurde vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung am 30.03.2021 beschlossen, dass die Betreuungsgebühren (Kita und Kernzeit) für die Monate Januar und Februar 2021 vollständig den Eltern erlassen werden. Dies gilt allerdings nur für Kinder, welche nicht betreut wurden. Für Kinder, welche die Notbetreuung besucht haben, wird bei einer Betreuung von bis zu 8 Tagen der halbe Betreuungsgebührensatz und bei einer Betreuung ab 9 Tagen die volle Gebühr fällig.

Die Gemeindekasse wird in den kommenden Tage alle betroffenen Familien informieren und die Rückerstattung der Gebühren veranlassen. Nach Abzug des Kostenersatz durch das Land sowie der Notbetreuungsgebühren, verbleiben als Familienförderung bei der Gemeinde über 10.000,00 EUR an Gebührenausfall.

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