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Amtsblatt Nr. 35

Erstelldatum10.09.2026

Erinnerung an das Jahresprogramm 2027 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermögli- chen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistun- gen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2027 ist es, Impulse zur innerörtlichen Ent- wicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenent- wicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur för- derfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem nachwachsenden Rohstoff (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.

Hier finden Sie das Amtsblatt Nr. 35

Amtsblatt PDF-Dokument2,68 MB

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