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Alte Schule
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Bahnhof
Brunnengasse
Luftbildaufnahme Eschelbronn

In der Übersicht

Hier finden Sie unsere archivierten Artikel in der Übersicht.

Amtsblatt Nr. 12

Archiv
icon.crdate30.03.2021

Erinnerung Gemeinde bietet Bauplätze an Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.02.2021 einstimmig beschlossen die gemeindlichen Bauplätze Flst.Nr. 9749 (Am Kalkofen 18 mit 767 m²) und Flst.Nr. 9752 (Hoher Markstein 28 mit 828 m²) der Gemarkung Eschelbronn an den Meistbietenden (m/w/d) zu verkaufen, sofern für die Bauplätze jeweils ein Mindest- gebot von 250,00 EUR pro m² abgegeben wird. Das Bewerbungs- formular sowie weitere Informationen können Sie online unter www. eschelbronn.de -> Leben & Wohnen -> Wohnbauplätze abrufen. Im Foyer des Rathauses liegen die Unterlagen ebenfalls aus. Schrift- liche Angebote müssen bis zum Donnerstag, den 01.04.2021 12.00 Uhr bei der Gemeinde Eschelbronn eingehen.

Amtsblatt Nr. 11

Archiv
icon.crdate18.03.2021

Landtagswahl 2021 Die erste Wahl unter Pandemiebedingungen in 2021 liegt hinter uns und im September steht mit der Bundestageswahl die nächste Ab- stimmung an. Aufgrund der aktuellen Situation war am Sonntag vieles anders als sonst, angefangen vom Wahllokal in der Kultur- und Sporthalle und dem dortigen Einbahnstraßenverkehr. Bürger- meister Siesing möchte auf diesem Wege nochmals sich bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern bedanken, die dafür gesorgt ha- ben, dass die Landtagswahl auch unter den schwierigen Pandemie- bedingungen reibungslos abgelaufen ist. Die professionelle Vorbe- reitung vor Ort hat sich bewährt, sodass die Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Infektionsgeschehen am Wahltag ihre Stimme in den Wahllokalen sicher abgeben konnten. Die Eschelbronner Ergebnisse haben wir Ihnen nachfolgend zu- sammengestellt und diese sind auch online unter www.eschel- bronn.de abrufbar.

Amtsblatt Nr. 10

Archiv
icon.crdate10.03.2021

Aus dem Gemeinderat Baugebiet „Ambelwiesen II“ Beratung und Beschlussfassung über Vergabemodalitäten von zwei Bauplätzen Der Gemeinderat beschloss zwei weitere gemeindliche Bauplätze der Ver- marktung zuzuführen. Die anhaltend hohe Anzahl an Nachfragen bei der Gemeindeverwaltung und das Bestreben, dass die Bauplätze auch tat- sächlich bebaut werden, führten zu dieser Entscheidung. In vorangegan- genen zwei Vergaberunden wurden bereits 13 Plätze nach Sozial- und Ortsbezugskriterien an künftige Bauherren verkauft. Die aktuellen zwei Plätze werden nach einem Gebotsverfahren vermarktet. Der Mindestpreis beträgt 250 Euro pro Quadratmeter. Hierin ist die Marktentwicklung der Grundstückspreise abgebildet, welche auf dem Privatmarkt derzeit deut- lich darüber liegt. Die Gemeinde Eschelbronn ist kommunalrechtlich ver- pflichtet, vorhandenes Vermögen zum Marktpreis zu veräußern.

Amtsblatt Nr. 9

Archiv
icon.crdate08.03.2021

Ablauf der Landtagswahl am 14.03.2021 in Eschelbronn Aufgrund der Corona-Pandemie ist bis dato das Briefwahlaufkom- men in Eschelbronn höher als bei zurückliegenden Wahlen. Selbst- verständlich können Sie nichtsdestotrotz auch dieses Jahr an der Urnenwahl im Wahllokal am 14.03.2021 teilnehmen. Die Wahl findet dieses Jahr in der Kultur- und Sporthalle, Schloß- straße 25, statt, da hier die Abstände und Schutzmaßnahmen ge- währleistet werden können. Generell gilt in der Halle der Mindestabstand von 1,5 Metern. Da- rüber hinaus besteht die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske oder FFP2-Maske), soweit Sie keine ärztliche Bescheinigung haben, die Sie davon befreit. Der Zugang zur Halle erfolgt ausschließlich über den Haupteingang von Richtung Parkplatz Schlosswiesenschule kommend. In der Hal- le ist die Laufrichtung vorgegeben und der Ausgang erfolgt über den Ausgang Richtung Neugasse/Schlosssee. Die beiden Ein- bzw. Ausgänge werden durch eine Absperrung voneinander getrennt. Am Eingang und im Wahllokal steht für alle Wähler und Wählerinnen Desinfektionsmittel bereit. Wenn Sie in die Halle kommen, müssen Sie zunächst Ihre Wahl- benachrichtigung abgeben (falls Sie diese vergessen haben, dann den Personalausweis). Daraufhin werden Sie Ihren Stimmzettel und einen desinfizierten Kugelschreiber ausgehändigt bekommen. Da- mit gehen Sie in eine Wahlkabine und geben Ihre Stimme ab. Sie haben eine Stimme zu vergeben. Ihren Stimmzettel werfen Sie an- schließend in die Urne, neben welcher sich auch eine Box für die benutzen Kugelschreiber befindet, die Sie dort wieder reinlegen (nicht in der Wahlkabine liegen lassen!). Anschließend gehen Sie wieder aus der Halle raus. Bitte bleiben Sie nicht vor der Halle stehen, damit sich keine Gruppen bilden.

Amtsblatt Nr. 8

Archiv
icon.crdate24.02.2021

Unterstützung aus Kehl Seit Ende Februar bekommt das Eschelbronner Rathaus Unterstüt- zung von Jacqueline Langenbuch, Anwärterin der Hochschule für öf- fentlichen Verwaltung in Kehl. Sie löst ihren Vorgänger Timo Stein ab. „Nach vier Monaten in Hamburg, darf ich nun meinen dritten Praxis- abschnitt wieder in der Nähe meines Wohnortes, Reichartshausen, bei der Gemeindeverwaltung Eschelbronn verbringen. Dabei werde ich vor allem von Hauptamtsleiter Christian Ernst betreut. Nach meinem Einführungspraktikum bei der Stadt Sinsheim, dem Grundlagenstudium in Kehl und den Praktika bei der Heilbronner Marketing GmbH und der Senatskanzlei der Stadt Hamburg, freue ich mich darauf, die vielfältigen Aufgaben in einer kleinen Gemeinde miterleben zu dürfen. Bis Ende Mai darf ich das Team des Eschelbronner Rathauses tatkräftig unterstützen. Ich bin gespannt, was mich in den nächsten drei Monaten erwartet und freue mich auf viele spannende Einblicke, neue Erfahrungen und eine schöne Zeit.“

Amtsblatt Nr. 7

Archiv
icon.crdate23.02.2021

Impfunterstützung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, mittlerweile ist die Impfkampagne in den Kreisimpfzentren Sinsheim und Weinheim sowie in Heidelberg angelaufen. Aktuell werden vor- rangig Frauen und Männer über 80 Jahre, sowie medizinisches und Pflegepersonal in den entsprechenden Einrichtungen geimpft. Eine Terminvereinbarung zu einer Impfung über das Internet (www. impfterminservice.de) oder die Hotline (Rufnummer 116 117) ist für viele Bürgerinnen und Bürger jedoch mit erheblichen Schwierig- keiten verbunden und ohne Unterstützung oft nur schwer leistbar. Leider ist momentan noch nicht genug Impfstoff verfügbar, weshalb nur wenige Termine durch die Impfzentren freigeschaltet werden. Diese Tatsache kann auch unsere Gemeinde nicht ändern. Was wir jedoch tun können ist, unterstützend zu wirken und den Menschen bei den technischen und organisatorischen Hürden zu helfen. Die Gemeinde Eschelbronn hat deshalb alle Bürgerinnen und Bür- ger über 80 Jahre angeschrieben, ergänzend informiert und ein Hilfsangebot gemacht. Für alle die Menschen, welche bei der Ter- minvereinbarung nicht auf die Hilfe von Familie oder Freunde/Be- kannte zählen können, bietet die Gemeinde über Ansprechpartner im Rathaus ihre Unterstützung an. Dazu kann man sich unkompli- ziert an Frau Basiböyük (9509-12) oder Frau Zeberer-Martin (9509- 16) wenden, die wiederum auf ein breites Netzwerk an ehrenamtli- chen Helfern zurückgreifen können. Allen Helfern und Ehrenamtli- chen sei an dieser Stelle einmal herzlich gedankt! Die ersten Impftermine für Eschelbronner Bürgerinnen und Bürger konnten so schon vereinbart werden. Deshalb möchten wir unser Angebot auf Unterstützung bei dieser Aufgabe nochmals erneuern. Scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen, sofern Sie auf keine sonstige Hilfe zurückgreifen können. Bleiben Sie gesund und lassen Sie uns weiterhin auf unsere Mit- menschen achten! Herzliche Grüße Ihr Bürgermeister

Amtsblatt Nr. 6

Archiv
icon.crdate15.02.2021

Virtuelle Abschlussveranstaltung der Kampagne „Stadtradeln 2020“, bei der Eschelbronn ein überragendes Ergebnis erzielen konnte In einer Video-Konferenz wurde die Stadtradel-Kampagne 2020 ab- geschlossen und die erfolgreichsten Kommunen waren dazu ein- geladen und wurden geehrt. Es war ein buntes Stell-Dich-Ein von Landräten, Bürgermeistern und Oberbürgermeistern von der Nordseeküste bis an den Alpenrand und mit dabei war neben Landrat Stefan Dallinger und der Walldor- fer Bürgermeisterin Christiane Staab auch das Schreinerdorf, das die Kampagne mit einem überragenden Ergebnis beenden konnte. Nur scheinbar etwas einsam verfolgte Bürgermeister Marco Siesing die Konferenz in seinem Dienstzimmer, aber es waren ja noch wei- tere 90 Amtskolleginnen und -kollegen aus der ganzen Republik zugeschaltet. In einigen Fällen kannte man sich untereinander und so begrüßte man sich mit einem freundlichen Wink in die Kamera. Moderiert wurde die 90-minütige Veranstaltung vom Verein „Klima- Bündnis“, der sich seit 30 Jahren mit den Themen Klimaschutz, Biodiversität und Tropenwaldschutz befasst und mit seiner europäi- schen Geschäftsstelle in Frankfurt am Main ansässig ist. Beachtliche 40.935 Kilometer haben 146 Eschelbronner Radler in 10 Teams im Herbst vergangenen Jahres innerhalb von drei Wo- chen zurückgelegt, was gleichbedeutend mit einer Erdumrundung ist. Damit konnte im Rhein-Neckar-Kreis, aber auch darüber hinaus ein absoluter Spitzenplatz bei den teilnehmenden Kommunen unter 10.000 Einwohner belegt werden. Aber nicht nur das, auch bei der Auswertung der teilnehmenden Ortsparlamentarier war Eschelbronn eine Klasse für sich. Immerhin 10 von 12 Gemeinderäten bemühten sich auf den Fahrradsattel und steuerten so ihren Anteil zum Gesamterfolg der Aktion bei. Es konnte dadurch in der Auswertungskategorie „Fahrradaktivstes Kommunalparlament unter 10.000 Einwohner der 2.Platz belegt werden. Nur der 2300-Seelen-Ort Oberpframmern bei München lag hier vor Eschelbronn, wo alle 15 Gemeinderäte in die Pedale ge- treten haben. Bei den gefahrenen Kilometern lagen sie aber trotz- dem noch 5000 Kilometer unter dem Eschelbronner Ergebnis. Bür- germeister Siesing ist fest davon überzeugt, dass auch die beiden verbliebenen Räte, die sich im vergangenen Jahr noch zurückhiel- ten, zur Teilnahme in diesem Jahr motiviert werden können. Dass Eschelbronn beim Stadtradeln 2021 wieder an den Start geht, das steht fest. Voraussichtlich im Juni und Juli wird die Kampagne wie- der starten. Die Radler haben jetzt Blut geleckt und wollen das letzt- jährige Ergebnis noch einmal verbessern. Denn das Radler-Poten- zial, das im Ort schlummert, ist riesig. Viele Bürgerinnen und Bürger sitzen tagtäglich auf dem Fahrrad, bei jedem Wetter. Diesen Perso- nenkreis wollen Melanie Filsinger, die im Rathaus die Fäden in der Hand hat, sowie Pasi Echner und Roland Wolf besonders anspre- chen und zur Teilnahme bewegen. Beide haben mit ihren personell starken Teams „FC 1920 Eschel- bronn Cycling Collective“ und „Wolfsrudel“ zusammen über 24.000 Kilometer abgeradelt, aber auch die Ergebnisse der acht anderen kleineren Teams waren bemerkenswert. „Wir wollen bald wieder damit beginnen, die Werbetrommel zu rühren“, sagen sie überein- stimmend und haben auch schon ein paar Ideen im Kopf, wie das Stadtradeln 2021 noch attraktiver gestaltet werden kann. „Man muss die Menschen erreichen“ war die einhellige Botschaft und dass dies immer mehr gelingt, zeigt die Entwicklung der letzten Jahre: Immer mehr Kommunen machen mit beim Stadtradeln, die Teilnehmerkurve geht stetig und steil nach oben. Die kurzweilige Veranstaltung endete nach eineinhalb Stunden und bei einigen Quizrunden durften die Bürgermeister ihr Allgemeinwis- sen zu verschiedenen Fragen des Lebens auf den Prüfstand stellen. Bürgermeister Siesing war eifrig bei der Sache, gab es doch immer- hin ein Pedelec für die Gemeinde zu gewinnen. Dafür reichte es aber nicht ganz und er verabschiedete sich trotzdem zufrieden aus der illustren Runde.

Amtsblatt Nr. 5

Archiv
icon.crdate05.02.2021

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerver- zeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 14. März 2021 1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Gemeinde Eschelbronn wird in der Zeit vom 22. Februar bis 26. Februar 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgermeisteramt Eschelbronn, Bahnhofstraße 1, 74927 Eschelbronn, Zimmer 1, Bürgerbüro (unser Bürgerbüro ist barrierefrei zu erreichen) für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Rich- tigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerver- zeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wähler- verzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung be- steht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach dem Bundesmelde- gesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- führt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 26. Februar 2021 bis 12.00 Uhr im Bürgermeister- amt Eschelbronn, Bahnhofstraße 1, 74927 Eschelbronn, Zimmer 1, Bürgerbüro Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens am 21. Februar 2021 eine Wahlbenach- richtigung samt Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 41 Sinsheim durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilneh- men. Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so recht-zeitig an die angege- bene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 5.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person. 5.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlbe- rechtigte Person, wenn a) sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antrags- frist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 11 Abs. 2 Satz 2 der Landeswahlordnung (bis zum 21. Feb- ruar 2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerver- zeichnis nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtags- wahlgesetzes versäumt hat, b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 11 Abs. 2 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 21 Abs. 4 Sätze 1 und 3 des Landtagswahlgesetzes entstanden ist, c) ihr Wahlrecht im Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Ab- schluss des Wählerverzeichnisses dem Bürgermeister bekannt geworden ist. Der Wahlschein kann bis zum 12. März 2021, 18.00 Uhr im Bürgermeisteramt Eschelbronn, Bahnhofstraße 1, 74927 Eschelbronn, Zimmer 1, Bürgerbüro schriftlich, elektronisch oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung oder aufgrund der Anordnung einer Absonderung nach dem Infektionsschutz- gesetz der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwie- rigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean- tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Grün- den den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. 6. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage ei- ner schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der An- tragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Mit dem Wahlschein erhält die wahlberechtigte Person 7.1. einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, 7.2. einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Brief- wahl und 7.3. einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag, auf dem die vollständige Anschrift, wohin der Wahlbrief zu übersenden ist, sowie die Bezeichnung der Dienststelle der Gemeinde, die den Wahlschein ausgestellt hat (Ausgabestelle), und die Wahlscheinnummer oder der Wahlbezirk angegeben sind. 8. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können auch durch den Wahlberechtigten persönlich abgeholt werden. An eine andere Person können diese Unterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. 9. Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen ei- ner Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person be- dienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet ha- ben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbe- stimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtig- ten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat. Ort, Datum Bürgermeisteramt Eschelbronn, den 06.02.2021 Marco Siesing, Bürgermeister

Amtsblatt Nr. 4

Archiv
icon.crdate01.02.2021

Bundesfreiwilligendienst in der Kindertagesstätte „Die Holzwürmer“ - Eschelbronn Die Kindertagesstätte „Die Holzwürmer“ – Eschelbronn ist eine große Einrichtung für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren. Zum 01. September 2021, bieten wir die Möglichkeit im Bundesfrei- willigendienst in unserer Kita, ein Jahr persönliche Erfahrungen zu sammeln, sich einzubringen und das pädagogische Personal zu unterstützen. Der Bundesfreiwilligendienst in der Kindertagesstätte bietet ab- wechslungsreiche Tätigkeitsfelder und viele Eindrücke in die pädagogische Arbeit mit Krippen- und Kindergartenkindern. •Erzieherinnen bei der Vorbereitung von Angeboten unterstützen •Begleitung von Ausflügen und Spaziergängen mit den Kindern •Unterstützung der Erzieherinnen im Kita-Alltag •Unterstützung bei der Ganztagesbetreuung von Krippen- und Kindergartenkindern •Unterstützung der Kindertagesstätten-Leitung mit leichten Bürotätigkeiten •Übernahme von leichten handwerklichen Tätigkeiten, sowie Unterstützung des Kita-Hausmeisters •Aufsichtsführung während des Mittagessens, sowie Mithilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten •Unterstützung der Erzieherinnen bei den Nachmittagsangeboten Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine 39 Stunden Woche und 30 Tage Urlaub. Die Urlaubstage können innerhalb der üblichen Schließtage der Kindertagesstätte in Anspruch genommen werden. Wir erwarten von Ihnen,… • ..., dass Sie über 18 Jahre alt sind. • …, dass Sie selbstständig und eigeninitiativ arbeiten können. • …, dass Sie zuverlässig, verlässlich und pünktlich sind. • …, dass Sie offen und kontaktfähig sind. • …, dass Sie Spaß und Freude am Arbeiten mit Kindern im Alter von 1 bis 6 Jahren haben. • …, dass Sie über einen sicheren Umgang mit MICROSOFT OFFICE verfügen. Vielleicht haben Sie ja auch schon Erfahrungen in der Kinder- oder Jugendarbeit gesammelt, bei Vereinen, Kirchengemeinden oder anderen Organisationen. Gerne können Sie auch bei einer Hospitation in unserer Einrichtung erste Erfahrungen sammeln und einen Einblick in den Kita-Alltag erhalten. Haben wir Interesse geweckt? Wir freuen uns auf ein Kennen- lernen! Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bitte an Gemeinde Eschelbronn Bahnhofstraße 1 74927 Eschelbronn -Bewerbung BUFDI Kindertagesstätte „Die Holzwürmer“ oder an personalamt@eschelbronn.de

Amtsblatt Nr. 3

Archiv
icon.crdate21.01.2021

Hilfsangebot zur Coronavirus-Schutzimpfung Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ab diesem Freitag werden in den Kreisimpfzentren Sinsheim und Weinheim die ersten Impfungen durchgeführt werden können. Aktuell werden vorrangig Frauen und Männer über 80 Jahre, sowie medizinisches und Pflegepersonal in den entsprechenden Einrich- tungen geimpft. Eine Terminvereinbarung zu einer Impfung über das Internet (www. impfterminservice.de) oder die Hotline (Rufnummer 116 117) ist für viele Bürgerinnen und Bürger jedoch mit erheblichen Schwierig- keiten verbunden und ohne Unterstützung oft nur schwer leistbar. Die Gemeinde Eschelbronn hat deshalb in dieser Woche alle Bür- gerinnen und Bürger über 80 Jahre angeschrieben, ergänzend in- formiert und ein Hilfsangebot gemacht. Für alle die Menschen, wel- che bei der Terminvereinbarung nicht auf die Hilfe von Familie oder Freunde/Bekannte zählen können, bietet die Gemeinde über An- sprechpartner im Rathaus ihre Unterstützung an. Dazu kann man sich unkompliziert an Frau Basiböyük (9509-12) oder Frau Zeberer-Martin (9509-16) wenden, die wiederum auch auf ein breites Netzwerk an ehrenamtlichen Helfern zurückgreifen kön- nen. Umso mehr Menschen erreicht werden können, umso besser. Deshalb schreibt auch die Gemeinde Meckesheim ihrerseits den betroffenen Personenkreis mit einem zwischen den beiden Gemein- den abgestimmten Schreiben an. Leider ist momentan noch zu wenig Impfstoff verfügbar, weshalb auch nur sehr wenige Termine durch die Impfzentren freigeschaltet werden. Diese Tatsache kann auch unsere Gemeinde nicht ändern. Was wir jedoch tun können ist, unterstützend zu wirken und den Menschen bei den technischen und organisatorischen Hürden zu helfen. Scheuen Sie sich daher nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Hilfe brauchen. Sobald die Verfügbarkeit des Impfstoffs steigt, nimmt das Thema Impfen weiter Fahrt auf. Dann ist geplant, beim Transport hin zum Impfzentrum zu unterstützen. Hier hat bereits die Nachbarschafts- hilfe Ihre Bereitschaft signalisiert. Allen Helfern und Ehrenamtlichen sei an dieser Stelle einmal herzlich gedankt! Zusätzlich kooperieren wir auch hier mit unserer Nachbargemeinde Meckesheim und können, sollte Transportkapazität knapp sein, auf Unterstützung zählen. Das Gleiche gilt natürlich auch im umgedreh- ten Fall. Mein Dank geht daher insbesondere auch an Herrn Bürger- meister Brandt für die reibungslose interkommunale Zusammenar- beit. Bleiben Sie gesund und lassen Sie uns weiterhin auf unsere Mit- menschen achten! Herzliche Grüße Ihr Marco Siesing

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