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Gemeinde Eschelbronn

Amtsblatt Nr. 31 vom 31.07.2015

Artikel vom 31.07.2015

Neuigkeiten aus dem Amtsblatt

Verschmutzung durch Hundekot auf Geh- und Wanderwegen


Immer wieder müssen auf Gehwegen oder sonstigen öffentlichen Wegen, Plätzen und fremden Vorgärten Verunreinigungen durch Hundekot festgestellt werden. Aktuell liegen verstärkt Beschwerden im Bereich Kandelstraße/Hasengässel vor.
Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde Eschelbronn hat der Halter oder Führer eines Hundes dafür Sorge zu tragen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in fremden Vorgärten oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichtet. Wenn der Hund dennoch sein Geschäft macht, ist der Hundeführer verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Tieres zu entfernen.
Im Interesse eines sauberen und ansprechenden Ortsbildes appellieren wir an alle Hundebesitzer, sich an diese Regeln zu halten. Zuwiderhandlungen sind bußgeldbewährt und können mit Geldbußen bis zu 500 Euro geahndet werden.
Dasselbe gilt auch für Fuß- und Wanderwege außerhalb der geschlossenen Ortschaft. Hier bitten wir die Hundehalter, dafür zu sorgen, dass die Tiere ihre Notdurft nicht unmittelbar auf dem Fuß- oder Wanderweg verrichten, sondern hier etwas abseits für Erleichterung sorgen.
Bürgermeisteramt Eschelbronn

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