Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2026
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
- Haushaltssatzung der Gemeinde Eschelbronn für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.02.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 8.298.900 € |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -10.457.300 € |
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -2.158.400 € |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 € |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € |
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 € |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -2.158.400 € |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 7.967.200 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -9.713.400 € |
2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts | -1.746.200 € |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.072.000 € |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -2.410.600 € |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | -1.388.600 € |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf | -3.284.800 € |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 € |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -102.700 € |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | -102.700 € |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | -3.187.500 € |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 €.
§ 5 Steuersätze
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) wurden durch Satzung über die Hebesätze von Realsteuern vom 22.10.2024 festgesetzt.
- Für die Grundsteuer
- Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v. H.
- Für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 205 v. H.
der Steuermessbeträge;
- Für die Gewerbesteuer auf 350 v.H.
der Steuermessbeträge
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 25.02.2026 vorgelegt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.03.2025 bis 18.03.2026 im Rathaus öffentlich aus.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Eschelbronn, den 24. Februar 2026
Matthäus Bürkle,
Bürgermeister
Im Überblick
Jahresabschlüsse:
Jahresabschluss 2024 (PDF-Dokument, 5,41 MB)
Haushaltssatzungen:
Haushaltsplan mit Haushaltssatzung 2026 (PDF-Dokument, 4,47 MB)









