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Gemeinde Eschelbronn

Aus dem Gemeinderat 20.07.2021

Artikel vom 21.07.2021

Baugesuch:
Bauantrag  auf  Nutzungsänderung  von  Betonfahrsilos  mit  Er-
richtung einer Dachkonstruktion, von Pfählen und eines Weide-
zauns, Flst.Nr.8014, Gührn 1
Der Gemeinderat stellte das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36
BauGB unter der Maßgabe her, dass das Bauvorhaben auch von
den Fachbehörden entsprechend eingestuft wird und die ordnungs-
gemäße Entwässerung sichergestellt ist.

Zusatzbezeichnung „Schreinerdorf“
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Antragsstellung
der Gemeinde
Mit der Änderung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
(kurz: GemO) im Dezember 2020 wurde auch die Praxis des Landes
zur Genehmigung von Zusatzbezeichnungen für Gemeinden und
Städte gelockert. Baden-Württemberg hat dies in der Vergangenheit
im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr restriktiv gehandhabt.
Durch die Gesetzesänderung wird es nun möglich, dass Gemein-
den …“Bezeichnungen führen, die auf der geschichtlichen Vergan-
genheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung…beruhen“. Der
ortsansässige  promovierte  Historiker,  mit  dem  Schwerpunkt  der
nordbadisch-kurpfälzischen  Landesgeschichte  und  Eberbacher
Stadt- und Verbundarchivar Dr. Marius Golgath, welcher auch zur
Sitzung anwesend war, hat eine Fachauskunft über den Namens-
zusatz „Schreinerdorf Eschelbronn“ verfasst. Dort werden neben
dem historischen Bezug auch die Transformation in die Gegenwart
sowie die besondere Bedeutung bzw. das Selbstverständnis der
Gemeinde Eschelbronn als „Schreinerdorf“ näher veranschaulicht.
Als Teil der Sinsheimer Erlebnisregion sehen wir hier auch positive
touristische Effekte bei gleichzeitiger Pflege des historischen Erbes.
Aufgrund dieser Ausgangslage schlägt die Verwaltung vor, von der
o.g. gesetzlichen Regelung Gebrauch zu machen und deshalb ei-
nen  Antrag  auf  Führung  der  Zusatzbezeichnung  „Schreinerdorf“
beim Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
Baden-Württemberg über das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ein-
zureichen. Der Gemeinderat stimmte dem Beschlussvorschlag ein-
stimmig zu.
Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4
GemO

Wieder war die Gemeinde in der glücklichen Lage Einzelspenden
im Gesamtwert von 630, 20 annehmen zu dürfen. Allen Spendern
gilt unser herzlicher Dank!

Vereinsförderung
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Gewährung ei-
nes Investitionszuschusses an den FC Eschelbronn e.V.
Kurz vor der Sitzung bestand für den Gemeinderat Gelegenheit sich
die  fortgeschrittenen  Sanierungsarbeiten  im  Clubhaus  des  FC
Eschelbronn näher anzusehen. Dort wurde in den letzten Wochen
fleißig  geschafft.  Die  Duschen,  Toiletten  und  Kabinen  -  für  einen
Sportverein  unverzichtbar  -  waren  nur  noch  sehr  eingeschränkt
nutzbar und dringend sanierungsbedürftig. Neben vielen Spenden
und Eigenleistung wurde für dieses Vorhaben auch ein Zuschuss
der Gemeinde beantragt, der nun vom Gemeinderat auch beschlos-
sen wurde.

Entwässerung Außengebiete - Hochwasserschutz
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Ka-
nal- und Straßenbauarbeiten
Bürgermeister Siesing stellte die Hochwasser- und Starkregenlage
in Eschelbronn dar und verwies auf die Sitzungsvorlage. Er erteilte
dem Ingenieur Hilmar Zapf das Wort. Ingenieur Hilmar Zapf erläutert
seinen Vorschlag. Es sind im Finkenweg breitere Straßenabläufe
vorgesehen, die gegenüber normalen Rohren das dreifache Auf-
fangvermögen haben und die Wassermassen umleiten sollen. So
sollen auch benachbarte Gebäude vor Überflutung geschützt wer-
den. Er betont, dass es auch in diesem Bereich momentan zu Liefer-
engpässen  von  5-6  Wochen  kommt  und  voraussichtlich  gegen
Ende August mit den Arbeiten begonnen werden kann. Er betont
weiterhin, dass diese Maßnahme gegen Regenmassen, wie sie mo-
mentan in anderen Gebieten Deutschlands vorkommen, nicht hilft.
Diese  liegen  außerhalb  des  Vorstellbaren  und  überfordern  jedes
Kanalsystem bei Weitem. Aus dem Gemeinderat kommt der Vor-
schlag, Wasserrinnen in die Feldwege einzubauen, die das Wasser
frühzeitig ableiten sollen. Somit soll verhindert werden, dass große
Wassermengen den Schotterbelag lösen und in das Tal spülen. Der
Vorschlag stößt auf Zustimmung. Weiterhin wird eine Lösung für den
Bereich des Gührnwegs vorgeschlagen. Dieses Vorschlag wird auf-
gegriffen und bereits geprüft. Ingenieur Zapf schlägt hier die Profi-
lierung der vorhandenen Furt im Feldweg mit Hilfe einer Höhenauf-
nahme des Geländes vor.
Bürgermeister Siesing fasst zusammen, dass der Gemeinderat hin-
länglich über die Möglichkeiten von Kanal- und Straßenbauarbeiten
zur Vermeidung von Überflutungen informiert wurde. Bürgermeister
Siesing stellt weiterhin fest, dass geprüft wird, ob die Errichtung von
Wasserrinnen in den Feldwegen und Furten durch den Bauhof in
Eigenleistung ausgerichtet werden können.

Erstellung eines Baumkataster
hier:  Beratung  und  Beschlussfassung  über  die  Vergabe  der
Erstaufnahme und digitalen Erfassung
Generell gibt es zur Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen und da-
raus resultierenden Baumkontrollen (außer Wald im Sinne des Lan-
deswaldgesetzes) Folgendes zu sagen:
Gesetzlich definiert ist die Verkehrssicherungspflicht nicht. Der Be-
griff wurde von der Rechtsprechung entwickelt und lautet sinnge-
mäß: „Wer einen Verkehr auf seinem Grundstück zulässt oder dul-
det,  hat  die  allgemeine  Rechtspflicht,  Vorkehrungen  zum  Schutz
Dritter zu treffen“. Über den Zustand von Bäumen hat der BGH fest-
gestellt: „... hat im Rahmen des Möglichen dafür zu sorgen, dass
von dort stehenden Bäumen keine Gefahr für andere ausgeht…“
Die Anspruchsgrundlage für Schadensersatz bei Schäden durch
Bäume findet sich im BGB (Schadensersatzpflicht § 823 und Amts-
haftung § 839) und setzt Fahrlässigkeit oder widerrechtliche Ver-
letzung voraus. Es ist allerdings nicht festgeschrieben, wo die Gren-
ze der Fahrlässigkeit ist und welchen Umfang die Verkehrssiche-
rungspflicht für Bäume haben muss.
Da die Bäume auf den kommunalen Flächen öffentlich zugänglich
sind bzw. für die Nutzer der Einrichtungen, wie in den Außenanlagen
der Kindergärten, muss der o.g. Verkehrssicherungspflicht Rech-
nung getragen und somit eine regelmäßige Kontrolle durchgeführt
werden.
Die Anforderungen an die Baumkontrolle und damit an die Baum-
kataster werden in Deutschland letztlich durch den Stand der Tech-
nik, den Anforderungen unserer kommunalen Haftpflichtversiche-
rung und durch die Rechtsprechung vorgegeben. Die FLL Baum-
kontrollrichtlinie ist ein Vorschlag zur Regelung der Baumkontrolle
von Einzelbäumen und Beständen in Deutschland und ist von Re-
gelwerksausschuss  Verkehrssicherung/Baumkontrollen  unter  Be-
rücksichtigung relevanter Rechtsprechung entwickelt worden.
Neben der Exkulpation im haftungsrechtlichen Sinne, hat die Ge-
meinde Eschelbronn auch erstmals eine präzise Aussage über die
Anzahl und Standorte der gemeindlichen Bäume (außerhalb des
Waldes). Sämtliche Gemeinden im GVV Waibstadt haben ein Baum-
kataster bereits einführt. Ebenso sind bzw. werden die Gemeinden
im GVV Elsenztal ein Baumkataster einführen. Die Gemeinde Gai-
berg hat im ersten Halbjahr 2021 ebenfalls Arbeiten für ein Baum-
kataster vergeben. Wir gehen aktuell von ca. 750 in Frage kommen-
den Einzelbäumen und ca. 10 zu erfassenden Baumgruppen aus.
Auf  dieser  Grundlage  wurden  auch  die  Angebote  abgefragt.  Die
Endsumme ist aber von der tatsächlichen Anzahl der Bäume ab-
hängig.
Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung
•  des Vermessungsbüro Schwing und Dr. Neureither aus
Mosbach für die digitale Erfassung des Baumkatasters inkl. Er-
fassungssoftware zum Gesamtpreis in Höhe von 8.164,59 EUR
brutto zu.
•  der Firma Himmelhan Garten- und Landschaftsbau aus Eschel-
bronn für die Erstaufnahme des Baumkatasters zum Gesamt-
preis von 6.777,50 EUR brutto zu.

Bekanntgaben
•  Bürgermeister Siesing informiert, dass das turnusmäßige Gut-
achten der Kastanienallee vorliegt und die notwendigen Sofort-
maßnahmen in den nächsten sechs Wochen erforderlich sind.
•  Bürgermeister Siesing informiert, dass der beschädigte Zaun an
der Abbruchkante des Kallenbergsee durch den Förster erneuert
wird.
•  Bürgermeister Siesing erteilt Hauptamtsleiter Ernst das Wort, der
das Feuchtbiotop Weißeberg erläutert.
•  Bürgermeister  Siesing  informiert  über  die  GVV  Verbandsver-
sammlung.
•  Bürgermeister Siesing informiert über den aktuellen Sachstand
des Medienentwicklungsplans (MEP), der nahezu fertiggestellt
ist. Neben der Schlosswiesenschule und dem Hauptamt mit EDV
wird der Erstellungsprozess von dem Kreismedienzentrum Hei-
delberg begleitet.
•  Bürgermeister Siesing berichtet über das Thema Außenanlage
Alte Schule
•  Bürgermeister Siesing informiert über die geplante Brückensa-
nierung Hasenhalle. Der Vorschlag des Gemeinderats wird auf-
gegriffen und das Thema wird durch den Verbandsbaumeister
dem  Gemeinderat  vorgestellt.  Aus  dem  Gremium  kommt  der
Vorschlag, dass die Brücke hoch genug sein muss, um zukünf-
tigen Problemen durch Hochwasser aus dem Weg zu gehen.
Parallel dazu werden Fördermöglichkeiten geprüft.
•  Bürgermeister  Siesing  informiert  über  die  Mindereinnahmen
durch den VRN in Höhe von 1.200 Euro
•  Bürgermeister Siesing informiert über die Kosten der notwendi-
gen Maßnahmen am Stauwehr Schwarzbach
•  Bürgermeister  Siesing  lädt  zu  dem  geplanten  Workshop  der
Wasserversorgung am 30.09.2021 um 18.30 Uhr im Feuerwehr-
saal ein.
•  Bürgermeister  Siesing  informiert  über  die  Erhöhung  des  Mit-
gliedsbeitrages bei dem LEV
•  Bürgermeister Siesing lädt zu einem Termin zur Begutachtung
des   Friedhoffensters   entweder   am   31.07.2021   oder   am
07.08.2021 ein.
•  Bürgermeister Siesing berichtet darüber, dass über die Erhöhung
der  Kita  Gebühren  im  September  abgestimmt  wird  und  diese
sich nicht zum nächsten Kindergartenjahr erhöhen, sondern erst
zum 01.01.2022. So wird der besonderen Situation der Pande-
mie Rechnung getragen.
•  Bürgermeister Siesing informiert aufgrund von Anfragen aus der
letzten Sitzung, dass im Bereich des Tennisvereins kein weiterer
Mülleimer aufgestellt wird und dass man mit Familie Fischer bzgl.
der  Parksituation  am  Postverteilzentrum  gesprochen  hat.  Der
LKW werde in Zukunft anders geparkt.
•  Bürgermeister Siesing betont das hervorragende Ergebnis bei
dem Stadtradeln und lädt zu einer Ehrung herausragender Teil-
nehmer am 29.07.2021 vor dem Rathaus ein.
•  Bürgermeister Siesing weist darauf hin, dass die Urlaubszeit an-
gebrochen ist und es deshalb zu längeren Bearbeitungszeiten
im Rathaus kommen kann.

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