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Gemeinde Eschelbronn

Aus dem Gemeinderat 19.07.2022

Artikel vom 26.08.2022

Freiwillige Feuerwehr Eschelbronn
hier: Zustimmung des Gemeinderates zur Wahl des Feuerwehrkommandanten und einer seiner Stellvertreter

Der Gemeinderat stimmt gemäß § 8 Abs. 2 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg (FwG) i.V.m. § 10 Abs. 5 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Eschelbronn der Wahl von Herrn Rüdiger Bollack zum Feuerwehrkommandanten und der Wahl von Herrn Christian Rößler zu einem seiner Stellvertreter zu. Wir wünschen beiden Kameraden alles Gute für Ihre Tätigkeit und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Gemeindeentwicklungskonzept „Eschelbronn 2035“
hier: Beratung und Beschlussfassung über das Gemeindeentwicklungskonzept „Zukunftsstrategie Eschelbronn 2035“
Der Gemeinderat stimmt dem vorgelegten Gemeindeentwicklungskonzept zu.

Schulsozialarbeit an der Schlosswiesenschule
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Schaffung einer Stelle für die Schulsozialarbeit mit einem Anteil von 25 % Vollzeitäquivalent (m/w/d)
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Neuschaffung einer Stelle mit einem Stellenanteil von 25 % für die Schulsozialarbeit zu und beauftragt die Verwaltung, alles Erforderliche hierzu zu veranlassen.

Ersatzneubau Schwarzbach Steg
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Ausbauvarianten, sowie Vorstellung der weiteren Vorgehensweise
Nach eingehender Diskussion schlägt Bürgermeister Siesing vor, dass Verbandsbaumeister Römmer in einer der nächsten Sitzungen das Projekt nochmal genau vorstellen wird und vertagt die Beschlussfassung auf die entsprechende Sitzung.

Bürgerhaus „Alte Schule“
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe von Architektenleistungen
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss dem Architektenvertrag mit den IFK Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Mosbach zur Erbringung der Architektenleistungen für die Umgestaltung der Außenanlage „Alte Schule“ zu.

Bebauungsplan „Vorderer Weißeberg II“
hier: Beratung und Beschlussfassung über
1. Billigung zur Fortführung des Verfahrens, entsprechend der Überleitungsvorschrift gemäß § 233 (1) BauGB nach dem neuen materiellen Recht im Sinne der Gesetzesnovelle 2021
2. Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB und Erlass örtlicher Bauvorschriften gemäß § 74 LBG
Der Gemeinderat stimmt
a) der Billigung billigt zur Fortführung des Verfahrens, entsprechend der Überleitungsvorschrift gemäß § 233 (1) BauGB nach dem neuen materiellen Recht im Sinne der Gesetzesnovelle 2021 zu.
b) beschließt die Behandlung und Abwägung der während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend dem Behandlungsvorschlag des Ingenieurbüros IFK-Ingenieure.
c) beschließt den Bebauungsplan „Vorderer Weißeberg II“ gemäß § 10 (1) BauGB und den Erlass örtlicher Bauvorschriften gemäß § 74 LBO für dieses Plangebiet als Satzung.

Bebauungsplan „Kirchwiesen – 1. Änderung“ in Eschelbronn
hier: Beratung und Beschlussfassung über
1. Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
2. Billigung des Planentwurfs vom 29.06.2022 und Freigabe für die Offenlegung gemäß § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB sowie der Nachbarkommunen nach § 2 (2) BauGB

Der Gemeinderat beschließt
a) die Aufstellung gemäß § 2 (1) BauGB des Bebauungsplans „Kirchwiesen – 1. Änderung“ in Eschelbronn im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Maßgebend für den Geltungsbereich des Be-bauungs-plans ist der Abgrenzungsplan vom 29.06.2022, gefertigt vom Ingenieurbüro IFK- Ingenieure.
b) die Billigung des Planentwurfs „Kirchwiesen – 1.Änderung“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begrün-dung in der Fassung vom 29.06.2022 und gibt diesen für die Offenlegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB sowie zur Beteiligung der Nachbarkommunen nach § 2 (2) BauGB frei.

Prüfung der Bauausgaben 2016-2020 durch die GPA BW
hier: Information des Gemeinderates
Bürgermeister Siesing erteilte Hauptamtsleiter Bürkle das Wort. Hauptamtsleiter Bürkle stellt alle wichtigen Informationen der Prüfung vor. Insgesamt geht aus der Vorstellung hervor, dass die GPA keine weiteren Beanstandungen sieht und eine uneingeschränkte Prüfungsbestätigung ausstellen könne. Auch die kürzlich stattgefundene Prüfung des Kommunalrechtsamtes konnte mit einem sehr positivem Ergebnis abgeschlossen werden. Der Prüfbericht hierzu folgt.

Entscheidung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen nach § 78 Abs. 4 GemO
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 78 Abs. 4 GemO die der Sitzungsvorlage, beigefügten, aufgelisteten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1.762,00 EUR anzunehmen und bedankt sich recht herzlich bei allen Spenderinnen und Spendern.

Bekanntgaben

  • Bürgermeister Siesing erinnert an anstehende Termine und daran, dass in der Septembersitzung über die Verleihung der Schreinermedaille entschieden werden müsse. Er bittet hierzu um Einreichung von Vorschlägen aus der Mitte des Gemeinderates bis zum 9. September 2022
  • Bürgermeister Siesing erteilt Hauptamtsleiter Bürkle das Wort. Hauptamtsleiter Bürkle erläutert die geänderten Öffnungszeiten des Kindergartens und möchte halbjährlich eine Abfrage durchführen, ob die Öffnungszeiten des Kindergartens ausreichend seien. Hiernach werde dann gemeinsam mit dem Gremium das Angebot der Gemeinde bei den Öffnungszeiten angepasst.
  • Bürgermeister Siesing weist auf die Erhöhungen der Kindergartenbeiträge der umliegenden Gemeinden hin und erläutert die Notwendigkeit, dass auch die Gemeinde Eschelbronn regelmäßig die Gebühren anpassen sollte. Hierzu werde dem Gremium im Herbst ein Beschlussvorschlag unterbreitet.

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 27. September 2022 statt.

http://www.eschelbronn.de//rathaus-service/gemeinderat/gemeinderat-archiv