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Gemeinde Eschelbronn

Aus dem Gemeinderat 21.09.2021

Artikel vom 29.09.2021

Bauantrag auf Nutzungsänderung von Arbeitszimmer in Behandlungszimmer für Osteopathie, Flst.Nr. 9754, Hoher Markstein 24
Der Gemeinderat stellt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 BauGB für die Nutzungsänderung her. Das Baurechtsamt wird gebeten, die Errichtung von zwei zusätzlichen Stellplätzen auf dem Baugrundstück sicherzustellen.

Bauantrag auf energetische Sanierung Dachstuhl und Errichtung einer Dachgaube, Flst.Nr. 3876/7, Schulstraße 15, 17
Der Gemeinderat stellt einstimmig das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 BauGB her.

Bauantrag auf Anbau an ein bestehendes Wohnhaus, Flst.Nr. 9512, Finkenweg 5
Der Gemeinderat stellt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen i.S.d. § 36 BauGB her und erteilt die entsprechenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Oppenloch, Gührn“ (u.a. Dachform).

Bauantrag auf Errichtung einer Terrasse mit Pool -geänderte Planung-, Flst.Nr. 9755, Hoher Markstein 22
Der Gemeinderat stellt das gemeindliche Einvernehmen i.d.S. § 36 BauGB Einvernehmen her.

Neukalkulation der Wassergebühren
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Gebührenkalkulation

Der Gemeinderat der Gemeinde Eschelbronn stimmt mehrheitlich der Wassergebührenkalkulation des Büros Schneider & Zajontz zu. Dieser Beschluss gilt auch für die im Anschluss beschlossene Wassergebührensatzung.

Kinderbetreuung in Eschelbronn
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Änderung der Satzung über die Erhebung der Kindergartengebühren (4. Änderungssatzung)
Über die Anpassung der Kindergartengebühren wurde im Gremium aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert. Der grundsätzliche Bedarf einer Erhöhung war dabei unstrittig. Gemeinderat Reischl merkte an, dass die Gebühren für die U3 Kinder im Verhältnis zu den Ü3 Kindern zu gering sind. Angesichts des höheren Aufwandes sollten aus seiner Sicht daher die Gebühren für die U3 Kinder stärker erhöht werden und die Gebühren der Ü3 Kinder gleichbleiben.

Hauptamtsleiter Ernst erläutert daraufhin, dass aus Sorge die Krippenplätze nicht voll zu bekommen die Gebühren damals bei Einrichtung der Krippe niedrig angesetzt worden sind. Gerne nimmt die Gemeinde dies aber auf, um möglicherweise eine Klausur anzusetzen.
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die Erhöhung der Gebühren gemäß der Verwaltungsvorlage. Das Gleiche gilt für die Erhöhung der Kernzeitgebühren.

Verkehrsentwicklung in Eschelbronn
hier: Grundsatzbeschluss für die Durchführung des Infrastrukturprojektes „Radweg Eschelbronn-Zuzenhausen-Meckesheim“ zur Förderung des individuellen, umweltfreundlichen Radverkehrs
Der Gemeinderat bekundet einstimmig den politischen Willen zur Umsetzung des Projekts. Der Bürgermeister wird beauftragt, entsprechende Förderanträge für die kombinierte Bund-Länder-Förderung zu stellen und die Projektplanungen weiter voranzutreiben.

Mit Verwunderung nimmt die Verwaltung eine Woche später zur Kenntnis, dass im Angesicht dieses Beschlusses ein Leserbrief in der RNZ vom 29. September 2021 erschien, in dem das Projekt als abwegig dargestellt wird und den Bürgermeistern von Meckesheim und Eschelbronn in dieser Sache „Träumereien“ vorgeworfen werden.

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 26. Oktober 2021 statt.

http://www.eschelbronn.de//rathaus-service/gemeinderat/gemeinderat-archiv