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Gemeinde Eschelbronn

Aus dem Gemeinderat 23.02.2021

Artikel vom 24.02.2021

Bekanntgabe von Beschlüssen im elektronischen Verfahren bzw. aus nichtöffentlicher Sitzung vom 23.02.2021

Bürgermeister Siesing gabt bekannt, dass in der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.02.2021 nur Bekanntgaben und Anfragen behandelt wurden. Im elektronischen Verfahren wurde zu zwei Baugesuchen, Ringstraße 13 und Wiesenstraße 1, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB einstimmig vom Gemeinderat hergestellt. Ebenso wurde im elektronischen Verfahren das Erforderliche für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar – fibernet.rn einstimmig beschlossen.           

 

Verabschiedung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021

hier: Beratung und Beschlussfassung

Der Haushaltsplan für das Jahr 2021 wurde mit den in den Beratungen vorgenommenen Änderungen vom Gemeinderat einstimmig beschlossen. (siehe Bericht in der vorherigen Ausgabe)

 

Gemeindeentwicklung „Eschelbronn 2035“

hier: Beauftragung eines Dienstleisters zur Erarbeitung eines integrierten

Gemeindeentwicklungskonzeptes

Seitens der Verwaltung ist geplant, ein Gemeindeentwicklungskonzept zu erstellen, dass zugleich Fahrplan und Richtschnur für die nächsten 10-15 Jahre darstellt. Darüber sollen zusätzlich Flächen identifiziert werden, die sich in einem weiteren Schritt für Entwicklungen, Sanierungen und Erneuerungen qualifizieren. Die Programme für die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung werden jährlich vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ausgeschrieben. Hierbei werden die Fördervoraussetzungen bekannt gegeben. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist für eine Aufnahme in die Programme der Städtebauförderung ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept zu erarbeiten und vom Gemeinderat beschließen zu lassen. Eine Beteiligung der Bürgerschaft und ggfs. ehrenamtlich engagierten Organisationen ist vorgeschaltet. Der Verwaltung war es bei der Vorauswahl in Frage kommender Planungsbüros wichtig, leistungsfähige und mit den komplizierten Antrags- und Durchführungsprozessen geübte Büros anzuschreiben. Ebenso wurde Wert auf entsprechende Referenzen gelegt. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe an das Büro STEG Stadtentwicklung GmbH aus Stuttgart zur Erstellung eines gesamtörtlichen Entwicklungskonzepts mit integriertem städtebaulichem Entwicklungskonzept zur Identifizierung von Flächenpotenzialen gemäß Angebot vom 15.07.2020 zum Honorar von ca. 50.000 Euro brutto. Eschelbronn profitiert bei diesem Projekt von einer bereits bewilligten Förderung des Landes in Höhe von ca. 24.000 Euro.

 

Örtliche Bedarfsplanung gemäß § 3 Abs. 3 KiTaG

hier: Beratung und Beschlussfassung

Nach dem Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (kurz: KiTaG) besteht für die Gemeinde Eschelbronn die jährliche Verpflichtung eine örtliche Bedarfsplanung aufzustellen.

Diese Bedarfsplanung ist zum einen gemäß § 3 Abs. 3 KiTaG dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Amt für Sozialplanung, Vertragswesen und Förderung beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis) anzuzeigen und zum anderen dient diese als Steuerungselement zur Sicherstellung eines bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebotes im Sinne des § 24 SGB VIII. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Gemeinde auch in den nächsten Jahren von einer konstant hohen Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen ausgeht. Hintergrund dessen ist die nach wie vor positive Geburtenentwicklung und der bestehende Zuzug neuer Einwohner. Dies sorgt insgesamt für eine Zunahme der Gesamtbevölkerung Eschelbronns. Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Bedarfsplanung zu.

 

Erlass der Betreuungsgebühren für die Monate Januar und Februar 2021 für die kommunale Kindertagesstätte und Kernzeitbetreuung

hier: Beratung und Beschlussfassung

 

Aufgrund der letzten vom Land angeordneten Schließung der Kindertagesstätte während der Corona-Pandemie, sollen die betroffenen Eltern von Seiten des Landes und der Gemeinde unterstützt werden. Für die Notbetreuung im Januar und Februar wird bei einer Betreuung von bis zu 8 Tagen der halbe Betreuungsgebührensatz und bei einer Betreuung ab 9 Tagen die volle Gebühr fällig. Für die Kinder, die nicht betreut wurden, soll der vollständige Erlass der Betreuungsgebühren für Januar und Februar gelten, auch wenn in der letzten Februarwoche wieder eine vollständige Betreuung angeboten wurde. Die letzte Februarwoche wird mit der letzten Dezemberwoche verrechnet. Der Gemeinderat beschloss den Erlass der Betreuungsgebühren für die Monate Januar und Februar 2021 für die kommunale Kindertagesstätte und Kernzeitbetreuung gemäß der Sitzungsvorlage. Die Gemeindekasse wird die Rückerstattungen in den nächsten Tagen veranlassen.

 

Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 20. April 2021 statt.

http://www.eschelbronn.de//rathaus-service/gemeinderat/gemeinderat-archiv