Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Eschelbronn

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Bisherige Updates zum Corona Virus

Artikel vom 03.05.2020


Update 29.04.2020


Rathaus öffnet wieder schrittweise

Nach den jüngsten Veränderungen der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wird auch das Eschelbronner Rathaus ab Montag, den 04. Mai 2020 wieder schrittweise für den Besucherverkehr geöffnet.

Zu den regulären Sprechzeiten hat das Rathaus wieder geöffnet. Auch im Rathaus gelten besondere Regelungen um das Virus weiterhin eindämmen zu können. So besteht für jeden Besucher im Rathaus ein Maskengebot ggfs. -verpflichtung. Außerdem wird darum gebeten einen Mindestabstand von 1,5-2 Metern einzuhalten. Im Vorraum des Bürgerbüros werden sich daher nur 3 Personen gleichzeitig aufhalten dürfen. Da wir im Rahmen dieser Vorsorgemaßnahmen nur eine Person in den Büros bedienen können kann es zu Wartezeiten kommen. Ebenso ist der Zugang zu den übrigen Rathausbeschäftigen nur über das Bürgerbüro möglich. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine telefonische Anmeldung (Tel. 06226/9509-0) wünschenswert. Wir bitten hier um Verständnis.

Des Weiteren dürfen wir alle Besucher bitten, das Desinfektionsmittel am Eingang des Rathauses bei dessen Betreten zu benutzen.

Es ist selbstverständlich auch weiterhin möglich uns per Mail oder telefonisch zu erreichen. Wir werden, wie bisher, alle Angelegenheiten auf diesem Wege schnellstmöglich weiterbearbeiten..

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis!

Update 28.04.2020

Schreiben Kultusministerin

Das Schreiben von Kultusministerin Dr. Eisenmann an alle Eltern und Erziehungsberechtigen im Land ist hier abrufbar.
Download: Schreiben Kultusministerin (PDF-Datei)
Update 27.04.2020

Änderung CoronaVO EQ

Am 25.04.2020 ist die CoronaVO Einreise geändert worden, sie heißt nun CoronaVO Einreise-Quarantäne (CoronaVO EQ) und ist hier abrufbar.
Download: Einreise Quarantäne konsolidierte Fassung (PDF-Datei)

Update 24.04.2020

Anpassung ÖPNV Verkehrsangebot

Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (kurz VRN) hat uns mit der beigefügten Pressemitteilung mitgeteilt, dass der Bus- und Bahnverkehr im Gebiet des VRN nach der schrittweisen Erleichterung der Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen bzw. dem stufenweisen Start des Schulbetriebes angepasst wird. So wird ab dem 04.05.2020 das ÖPNV-Angebot der S-Bahn Rhein-Neckar von montags-freitags verbessert. Die Linie S 51 (u.a. auch Haltepunkt Eschelbronn) fährt nur stündlich von Aglasterhausen nach Meckesheim, ab 20 Uhr wird ein Busersatzverkehr angeboten.

Bezüglich des Busverkehr wird auf die Pressemitteilung sowie das Online-Angebot des VRN verwiesen. Die aktuellen Fahrpläne stehen auf der Homepage unter www.vrn.de oder der myVRN-App zur Verfügung. Die Kunden werden gebeten, sich vor Fahrtantritt in den elektronischen Fahrplanmedien über die aktuelle Verkehrssituation und das Verkehrsangebot zu informieren.
Download: Pressemitteilung Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) (PDF-Datei)
Auslegungshinweise Wirtschaftsministerium

Nachfolgend abrufbar sind die aktualisierten Auslegungshinweise des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau zur CoronaVO. Hier ist insbesondere die Abgrenzungsmöglichkeit bei Einzelhandelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800m² aufgegriffen worden.
Download: Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung STand 23.04.2020 (PDF-Datei)

(PDF-Datei)
Update 23.04.2020

Änderung der Corona-Verordnung

Heute wurde erneut die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg geändert. Die – bisher nicht amtliche – konsolidierte Fassung der CoronaVO kann hier abgerufen werden.
Download: Konsolidierte Fassung der Cornona Verordnung (PDF-Datei)

Die Änderungen treten am 27.04.2020 bzw. am 04.05.2020 in Kraft.

Im Wesentlichen enthalten sind Änderungen und Anpassungen zum Schulbetrieb und zur Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen.

Ebenfalls geregelt wird nun in § 3 Abs. 1 Satz 3 CoronaVO die Pflicht zum Tragen von nicht-medizinischen Alltagsmasken bzw. vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckungen im öffentlichen Personennahverkehr, an Bus- und Bahnsteigen und in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren , wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein anderweitiger mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht. Die Pflicht besteht für Personen ab Vollendung des sechsten Lebensjahres.

Bereits seit gestern Abend wurde die gemeinsame Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau und des Ministeriums für Soziales und Integration zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels gemäß § 4 Abs. 3 CoronaVO angepasst, nach der Entscheidung des Verwaltungsgericht Sigmaringen zur 800m²-Grenze bei Ladengeschäften.
Download: Richtlinie Öffnung des Einzelhandels(Stand 22.04.2020) (PDF-Datei)

Update 21.04.2020

Kinder Notbetreuung in Eschelbronn

Aufgrund der Vorgaben des Kultusministerium wird auch in Eschelbronn ab dem 27.04.2020 die Notbetreuung in der Kindertagesstätte „Die Holzwürmer“ nebst Außengruppe sowie der Schlosswiesenschule und der kommunalen Kernzeitbetreuung erweitert.
Bitte beachten Sie dazu, dass beigefügte Merkblatt sowie das neue Anmeldeformular ab dem 27.04.2020.

Für unsere Planungen bitten wir Sie, schnellstmöglich um entsprechende Rückmeldungen an die Gemeinde Eschelbronn. Für Fragen steht Ihnen Herr Hauptamtsleiter Ernst im Rathaus, Tel. 06226/9509-13 gerne zur Verfügung.
Download: Anmeldeformular (PDF-Datei)
Download: Merkblatt (PDF-Datei)


Neue Auslegungshinweise Wirtschaftsministerium und Erweiterung Notfallbetreuung für Kinder

Nachfolgend sind die aktuellsten Auslegungshinweise zur CoronaVO des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (Stand 19.04.2020) abrufbar. Dort ist u.a. ersichtlich welche Einrichtungen nach der Corona-Verordnung nicht
mehr betrieben werden dürfen.
Download: Auslegungshinweise zur Corona Verordnung Stand 19.04.2020 (PDF-Datei)

Vom 27. April 2020 an wird auch die Notbetreuung in der Kindertagesstätte „Die Holzwürmer“ nebst Außengruppe sowie der Schlosswiesenschule und der kommunalen Kernzeitbetreuung gemäß der Pressemitteilung des Kultusministerium vom 20.04.2020, hier abrufbar, ausgeweitet. Nähere Informationen (Neues Anmeldeformular usw.) erfolgen hierzu zeitnah über die Gemeinde Eschelbronn und sind sodann auf dieser Seite abrufbar.
Download: Notbetreuung wird vom 27.04.2020 erweitert (PDF-Datei)


Update 18.04.2020

Änderung der Corona-Verordnung

Nach der Bund-Länder-Konferenz am Mittwoch, hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die konsolidierte Fassung der geänderten Rechtsvorordnung ist hier abrufbar. Die geänderte CoronaVO gilt bereits ab heute, Samstag, den 18.04.2020 bzw. ab Montag, den 20.04.2020.

Download: CoronaVO_Konsolidierte_Fassung Stand 28.03.2020 (PDF-Datei)

Die wichtigsten Änderungen kurz zusammengefasst:

Schrittweise Öffnungen im Einzelhandel und bei Bibliotheken
Der Betrieb folgender Einrichtungen ist ab dem 20.04.2020 bei Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregelungen – zusätzlich zu den bereits in den letzten Wochen zulässigen Öffnungen – wieder erlaubt:
· Ladengeschäftemit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern
· Unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen
· Bibliotheken–auch an Hochschulen
· Archive
Friseurbetriebesollen nach Beschluss von Bund und Ländern unter strengen Auflagen zum Infektionsschutz und Hygieneauflagen voraussichtlich ab 4.05.2020 wieder öffnen können. Dazu sollen in einer späteren Änderung der CoronaVO Regelungen erlassen werden.

§ 4 Abs. 3 Ziff. 12a Corona-VO ist von besonderer Bedeutung, die „sonstige Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern“ von der generellen Untersagung des § 4 Abs. 1 Corona-VO ausnimmt. Zur Gewährleistung einer möglichst einheitlichen Anwendung in der Verwaltungspraxis vor Ort haben Wirtschaftsministerium und Sozialministerium gemeinsame Richtlinien zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels gemäß § 4 Absatz 3 der Corona-Verordnung erlassen, hier abrufbar. Diese definieren die zu berücksichtigenden Parameter für die Berechnung der zulässigen Verkaufsfläche und erläutern die hygienischen Voraussetzungen, die für ein Offenhalten erfüllt sein müssen. Ebenso hier abrufbar sind die Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung, welche Geschäfte öffnen dürfen und welche nicht.

Download: Gemeinsame Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels (PDF-Datei)
Download: Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (PDF-Datei)

(PDF-Datei)
Kurz zusammengefasst gilt:
· Räumliche Abtrennung („Teilsperrungen“) zur Erreichung der maßgeblichen Flächengrenze von 800 Quadratmetern sind nicht möglich.
· Die Ausnahme des § 4 Abs. 3 Ziff. 12a gilt nur für Einzelhandelsgeschäfte, auch wenn in den Richtlinien nur generell von „Geschäften“ die Rede ist.
· Eine Zuziehung der Baugenehmigung zur Beurteilung der Größe der Verkaufsfläche ist zur Orientierung möglich.
· Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz sind für die Betreiber verbindlich. Er hat dafür zu sorgen, dass diese eingehalten werden.

Stufenweise Öffnung der Schulen und Hochschulen / Erweiterung der Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindergärten
Die stufenweise Öffnung der Schulen beginnt am 04.05.2020 mit den Schülerinnen und Schülern aller allgemein bildenden Schulen, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, sowie den Abschlussklassen der beruflichen Schulen. Das Kultusministerium erarbeitet ein Konzept zur stufenweisen weiteren Öffnung.

Der Studienbetrieb an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften, der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) und den Akademien des Landes bleibt bis zum 03.05.2020 ausgesetzt. Er wird zum 20.04.2020 aber in digitalen Formaten wieder aufgenommen.

Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bleiben vorerst geschlossen. Die Notbetreuung bleibt gewährleistet und wird erweitert. Hierzu erarbeitet das Kultusministerium ein entsprechendes Konzept.

Für kommenden Montag ist hierzu ein Orientierungsrahmen des Kultusministeriums angekündigt, der Antworten auf Detailfragen erwarten lässt. Bis dato können daher Kinder in Eschelbronn die Notbetreuung in der Kindertagesstätte „Die Holzwürmer“ nebst Außengruppe, der Schlosswiesenschule sowie der Kernzeit welche die Vorgaben § 1 Abs. 2-6 der aktuellen Corona-Verordnung erfüllen. Das Anmeldeformular ist hier abrufbar. Sobald das Kultusministerium ein Orientierungsrahmen nach § 1 Abs. 7 vorgelegt hat, wird die Gemeinde Eschelbronn entsprechend informieren.

Download: Anmeldeformular zur Notfallbetreuung (PDF-Datei)

Außer-Haus-Verkauf
Erlaubt ist nun der Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Cafés und Eisdielen.

Weiterhin geschlossen
Weiterhin geschlossen bleiben folgende Betriebe:
· Gastronomiebetriebe, abgesehen vom Außerhaus-Verkauf
· Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
· Theater, Opern, Konzerthäuser, zoologische und botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen
· Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
· Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
· Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern
· Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
· Spielplätze
· Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe

Ebenso wurde mit 2. Verordnung zur Änderung der CoronaVO-Heimbewohner und CoronaVO-WfMB, die Gültigkeit der Verordnungen vom 19. April 2020 auf den 3. Mai 2020 verlängert.

Von der Landesregierung wurden noch keine Rechtsgrundlage bzw. nähere Ausführungen zum Thema Untersagungen von Großveranstaltungen bis zum 31.08.2020 getroffen.

Wir bitten um Beachtung und ggfs. Weitergabe in Ihrem Verantwortungs- bzw. Mitgliederbereich (z.B. Gewerbeverein oder Kollegen ohne eigenen E-Mail Zugang).

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Die Ortspolizeibehörde ist 24h/7 Tage über die Telefonnr. 06226/9509-13 erreichbar. Bitte achten Sie auch auf unsere Updates auf der Homepage www.eschelbronn.de.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis bzw. Ihre Unterstützung und bleiben Sie alle gesund!


Update 17.04.2020

Geplante Maßnahmen/Änderungen

Die Landesregierung hat zum aktuellen Zeitpunkt noch keine neuen Regelungen mit Blick auf die Bund-/Länder-Absprachen zu den Corona-Maßnahmen vom Mittwoch erlassen; gleichwohl aber schon erste Maßnahmen beschlossen.

Nach der gestrigen Regierungspressekonferenz im Anschluss an die Sonderkabinettssitzung in Stuttgart ist davon auszugehen, dass heute Abend oder spätestens am morgigen Samstag detaillierte Informationen zum baden-württembergischen Maßnahmenpaket (erneute Änderung der Corona-Verordnung) vorliegen.

Die Gemeindeverwaltung wird am morgigen Samstag im Rathaus sämtliche Informationen und Neuerungen auswerten und sodann über unsere Homepage und E-Mail Verteiler zeitnah über die weitere Vorgehensweise in Eschelbronn informieren.

Bleiben Sie gesund und bereits jetzt ein schönes Wochenende!

Update 16.04.2020

Strategie zur schrittweisen Umsetzung von Lockerungen: Ergebnisse Abstimmung zwischen Bund und Länder

Bund-Länder-Einigung zu Corona-Maßnahmen
Nach der gestrigen Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs, informierte die Landesregierung per Pressestatement über die weiteren infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus. Das Ergebnispapier kann hier abgerufen werden.
Download: Pressestatemant (PDF-Datei)

Die konkrete Umsetzung in Baden-Württemberg wird nun innerhalb der Regierung festgelegt und soll am Freitag durch eine Änderung der Corona-Verordnung umgesetzt werden.

Bis die neue Corona-Verordnung bekannt ist, können auch seitens der Gemeinde Eschelbronn keine abschließenden Aussagen zu Themen wie z.B. Frisör Öffnungen, Kita- und Schulbetrieb oder Definitionen von Großveranstaltungen getroffen werden. Sobald nähere Informationen vorliegen, informieren wir per Homepage bzw. E-Mail Verteiler.

Ein- und Rückreisende aus dem Ausland müssen in Quarantäne – ausgenommen Pendler und Saisonarbeiter

Um die Ausbreitung der Corona-Pandemie weiter einzudämmen, müssen sich seit dem Wochenende Personen, die aus dem Ausland einreisen, bei der zuständigen Ortspolizeibehörde ihres Aufenthaltsortes, Gemeinde Eschelbronn) melden und sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Ausgenommen davon sind unter anderem Pendler und Saisonarbeiter.

Die Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 umfasst folgende Regelungen:

Personen, die aus dem Ausland in das Land Baden-Württemberg einreisen, sind verpflichtet, sich umgehend nach der Einreise auf direktem Weg in häusliche Isolation zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort aufzuhalten. Diesen Personen ist es innerhalb dieses Zeitraums nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Die Regelung gilt auch für Personen, die über ein anderes Bundesland nach Baden-Württemberg eingereist sind.

Die Personen sind verpflichtet unverzüglich die jeweils zuständige Ortspolizeibehörde zu kontaktieren. Sie sind ferner verpflichtet beim Auftreten von Krankheitssymptomen die zuständige Behörde hierüber unverzüglich zu informieren. Diese Information wird von dort an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt.

Ein- und Rückreisende aus dem Ausland, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landes Baden-Württemberg haben, dürfen innerhalb des Quarantäne-Zeitraums auf dem Gebiet des Landes Baden-Württemberg keine berufliche Tätigkeit ausüben.

Ausnahmen von der Quarantänepflicht gelten unter anderem für bestimmte systemrelevante Berufsgruppen, nach einem Auslandsaufenthalt von weniger als 48 Stunden sowie für Saisonarbeitskräfte und Pendler, die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch oder aus Gründen des Besuchs einer Bildungseinrichtung in das Bundesgebiet einreisen.

Weiterhin können von der zuständigen Ortspolizeibehörde weitere Ausnahmen erlassen werden, solche Ausnahmen sind insbesondere dann zuzulassen, wenn ein triftiger beruflicher oder persönlicher Grund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere vor bei geteiltem Sorgerecht, dem Besuch des Lebenspartners oder dem Beistand bzw. der Pflege schutzbedürftiger Personen.

Für Saisonarbeitskräfte allerdings sind in den ersten 14 Tagen nach ihrer Einreise die Regelungen zu beachten, dass am Ort ihrer Unterbringung und ihrer Tätigkeit gruppenbezogen betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden, die einer Absonderung vergleichbar sind. Das Verlassen der Unterbringung ist nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit gestattet.

Personen, die nur zur Durchreise aus einem Staat außerhalb Deutschlands nach Baden-Württemberg einreisen, müssen das Bundesland auf direktem Weg verlassen.

Verstöße gegen die Verordnung werden mit Bußgeldern geahndet.

Update 14.04.2020


Neue Corona-Verordnung

Am 10.04.2020 ist eine neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Diese können Sie in der konsolidierte Fassung hier abrufen, Corona Verordnung Konsolidierte Fassung 09.04.2020 (PDF-Datei).

Die wichtigsten Änderungen sind Folgende:

  • Das Robert-Koch-Institut weist ab dem 10. April keine Risikogebiete mehr aus, da die Infektionszahlen mittlerweile weltweit hoch sind. Deshalb wurden in der Corona-Verordnung alle Regelungen, die einen Bezug zu Risikogebieten hatten, angepasst:
    • Gestrichen wurde die Regelung, wonach eine Notbetreuung für Kinder ausgeschlossen wurde, die aus Risikogebieten eingereist sind.
    • Es wird klargestellt, dass in Schulen, Kindergärten und Hochschulen (das sind die in § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 1 genannten Einrichtungen) ein 14-tägiges Betretungsverbot nicht mehr für Personen gilt, die aus einem solchen Risikogebiet eingereist sind, sondern nur noch für all die, die in Kontakt mit einer infizierten Person stehen oder standen oder selbst Symptome eines Atemweginfekts und/oder erhöhte Temperatur aufweisen. Das betrifft diejenigen, die in den Einrichtungen trotz geschlossenen Betriebs noch anwesend sind, etwa Schulleiterinnen und Schulleiter.
    • Außerdem wurde das bisher bestehende Verbot von Einreisen nach Baden-Württemberg aus Risikogebieten gestrichen.
 
  • Das Sozialministerium wird im neuen § 3a ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die unter anderem Quarantäneanordnungen für Einreisende aus dem Ausland regelt. Hier können Sie die am 11.04.2020 in Kraft getretene Verordnung des Sozialministeriums zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Eindämmung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung Einreise - CoronaVO Einreise) abrufen, Corona Verordnung Einreise (PDF-Datei).
    Hiernach sind Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Baden-Württemberg einreisen, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern (vgl. § 1 Abs. 1 CoronaVO Einreise). Die betroffenen Personen sind verpflichtet, unverzüglich die zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Verpflichtung zur häuslichen Absonderung hinzuweisen. Ferner sind sie verpflichtet, beim Auftreten von Krankheitssymptomen die zuständige Behörde hierüber unverzüglich zu informieren (vgl. § 2 CoronaVO Einreise). Ausnahmen von der Pflicht zur häuslichen Absonderung regelt § 3 CoronaVO Einreise. Entsprechende Bußgeldvorschriften finden sich in § 5 CoronaVO Einreise. Zuständige Behörde in diesem Sinne sind die Ortspolizeibehörden. Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde Eschelbronn.
  • Wie schon Wochenmärkte und Hofläden dürfen auch mobile Verkaufsstellen für landwirtschaftliche Produkte geöffnet sein.
 
  • Die nach der Corona-Verordnung zulässige Öffnung an Sonn- und Feiertagen gilt nicht für Karfreitag und Ostersonntag.
  • Das Betretungsverbot in stationären Einrichtungen wird für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung gelockert. Voraussetzung ist, dass dort von keinem erhöhten Infektionsrisiko ausgegangen werden kann.
  • Zahnärztliche Behandlungen (Oralchirurgie, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Kieferorthopädie) sind nur bei akuten Erkrankungen oder im Notfall zulässig.

Update 09.042020

Neufassung Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung Stand 09.04.2020

Download: Auslegungshinweise Stand 09.04.2020 (PDF-Datei)

Update 07.04.2020

Blutspendenaktion in Eschelbronn wird verschoben

Der DRK-Blutspendedienst Baden-Württemberg-Hessenhat heute mitgeteilt, dass u.a. die Blutspendenaktion am 23.04.2020 in Eschelbronn verschoben wird.
Bestehende und alternative Termine sowie Informationen zur Blutspende finden Sie unter www.blutspende.de oder über das Servicetelefon 0800/1194911.

Wir bitten um Beachtung!


Verordnung des Sozialministeriums zur Untersagung des Verlassens bestimmter Einrichtungen zum Schutz besonders gefähhrdeter Personen

Download: Corona-Verordnung Heimbewohner Stand 07.04.2020
(PDF-Datei)

Update 03.04.2020

Verordnung des Kultusministeriums über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 im Bereich von Gottesdiensten und weiteren religiösen Veranstatlugen, Ansammlungen und Zusammenkünften sowie Bestattungen

Es gelten ab sofort neue Regelungen unter anderem bei Trauerfeiern. Näheres entnehmen Sie bitte der Verordnung

Download: Verordnung des Kultusministeriums über infektionsschützende Maßnahmen Stand 02.04.2020 (PDF-Datei)

BBV stellt wegen Corona vorübergehend Glasfaser-Ausbautätigkeiten ein


Näheres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung

Download:Pressemitteilung BBV (PDF-Datei)


Weitere Angebotsreduzierung im Busverkehr im Linienbündel Sinsheim Nord

Einschränkungen im Raum Sinsheim – Waibstadt – Neckarbischofsheim und Reichartshausen
Die Buslinien der Palatina Bus GmbH im Linienbündel Sinsheim Nord im östlichen Rhein-Neckar-Kreis werden ab dem 06.04.2020 bis auf Weiteres noch mehr eingeschränkt. Es kommt zu weiteren Angebotsreduzierungen auf den Linie 796 Sinsheim – Neidenstein – Eschelbronn - Reichartshausen und Linie 797 Sinsheim – Waibstadt – Neckarbischofsheim – Reichartshausen.
Grundsätzlich verkehren die drei Buslinien im Linienbündel montags bis freitags nach dem Samstagsfahrplan. Im morgendlichen Frühverkehr gibt es zusätzliche Verstärkerfahrten. Der Wochenend- und Feiertagsverkehr bleibt unverändert.
Dadurch soll vorbeugend sichergestellt werden, dass ein stabiler Grundfahrplan in der Brunnenregion auch bei eventuellen pandemiebedingten Ausfällen des Fahrpersonals aufrechterhalten werden kann.
Nicht davon betroffen ist die Linie 681/782 Waibstadt – Bad Rappenau, die weiterhin nach Ferienfahrplan verkehrt.
Die Kunden werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über die elektronischen Fahrplanmedien unter www.vrn.de oder der myVRN-App über die aktuelle Verkehrssituation und das mögliche Verkehrsangebot zu gegebener Zeit zu informieren.

Download: Fahrplan Linie 796 (PDF-Datei)


Änderungen der Öffnungszeiten der Volksbank


Die Volksbank Neckartal eG hat mitgeteilt, dass die Öffnungszeiten der Eschelbronner Filiale ab dem 06.04.2020 auf vormittags angepasst werden.

Update 01.04.2020


Presseinformation: Gesundheitsamt empfiehlt Covid-19-Test für bestimmte Personengruppen mit Symptomen

Das Gesundheitsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis empfiehlt den Einwohnerinnen und Einwohnern seiner 54
Städte und Gemeinden und der Stadt Heidelberg, sich auf Covid-19 schon dann testen zu lassen, wenn sie
bestimmte Voraussetzungen und akute Symptome wie Husten, Halsweh und Fieber haben.
„Wenn man Symptome für Corona erkennt, sollten man sich testen lassen – und zwar, wenn man Kontakt zu Corona-
Kranken hatte, in einem Gesundheitsberuf arbeitet oder lebensälter ist bzw. entsprechende Vorerkrankungen hat“,
erläutert Dr. Andreas Welker, stellvertretender Leiter des Gesundheitsamtes, das auch für die Stadt Heidelberg
zuständig ist. „Auch Risikopatienten sollten demnach unabhängig der Schwere der Symptomatik getestet werden.“
Im Rhein-Neckar-Kreis stehen hierfür aktuell drei Testmöglichkeiten zur Verfügung: bei der GRN-Klinik in Sinsheim,
das Drive-In-Testcenter in Schwetzingen und das als Drive-In/Walk-In konzipierte Abstrichzentrum auf dem Messegelände in Heidelberg.
Fragen zum Coronavirus (Covid-19) beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter Tel. 06221 522-1881 von Montag bis Sonntag von 7:30 bis 19 Uhr.
Wer befürchtet, sich angesteckt zu haben und sich testen lassen möchte, erhält unter dieser Nummer auch den erforderlichen Code des Gesundheitsamtes für den Abstrich.

Download: Presseinformation Gesundheitsamt (PDF-Datei)

Update 30.03.2020

Ideen zur Beschäftigung während Kinderbetreuung:

Im Aktuell-Bereich unserer Kita finden Sie Ideen und Anregungen für die Beschäftigung der Kinder während der Zeit zuhause.

Pressemitteilung des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 27. März 2020

Das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises informiert:
Keine Papiertaschentücher in die Toilette

Aus aktuellem Anlass weist das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises darauf hin, dass nur normales, handelsübliches Toilettenpapier in der Toilette hinuntergespült werden darf. Toilettenpapier löst sich schnell auf, wenn es mit Wasser in Berührung kommt. Papiertaschentücher, Küchentücher und ähnliches tun dies nicht – und führen schnell zu Verstopfungen in den Kanälen und auch in den Hausanschlussleitungen, die dann aufwändig beseitigt werden müssen.

Das Wasserrechtsamt bittet deshalb darum, auch im eigenen Interesse sämtliche Hygieneartikel über den Restmüll zu entsorgen.

Update 29.03.2020

Erneute Änderung der Corona-Verordnung

Zurückblickend verlief die erste Woche nach dem bundesweiten Kontaktverbot in Eschelbronn weitestgehend ruhig und die Einwohnerinnen und Einwohner sind besonnen mit der Situation umgegangen. Leider gab es auch diese Woche wieder min. eine „verbotene“ Zusammenkunft inkl. Müllberg als Hinterlassenschaft. Die Gemeinde Eschelbronn als Ortspolizeibehörde wird auch weiterhin zusammen mit dem Polizeivollzugsdienst den Vollzug der Maßnahmen aus der Corona-Verordnung im Rahmen ihrer Zuständigkeit überwachen bzw. es wurde der Objektschutz vor Ort bereits angepasst.

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat gestern Abend eine erneute Änderung der Corona-Verordnung (CoronaVO) beschlossen, welche heute (Sonntag, den 29.03.2020) in Kraft tritt. Die konsolidierte Fassung der geänderten Rechtsvorordnung können Sie hier abrufen.

Download: Corona-Verordnung 28.03.2020 (PDF-Datei)

Alle offiziellen Informationen der Landesregierung rund um die Corona-Verordnung (u.a. Hilfsangebote für Unternehmen oder Selbstständige oder Übersetzung der CoronaVO in andere Sprachen z.B. Englisch, Türkisch, Russisch, Arabisch usw.) erhalten Sie auch online unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Folgende -aus kommunaler bzw. Eschelbronner Sicht relevanten- inhaltlichen Änderungen sind vorgenommen worden:

· Die Notbetreuung für Kinder ist auch während der Ferienzeit gewährleistet, sofern deren Eltern in Bereichen der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind, vgl. § 1.
· Zur kritischen Infrastruktur gehören nun ferner auch der Katastrophenschutz sowie die Einheiten und Stellen der Bundeswehr, die mittelbar oder unmittelbar wegen der durch das Corona-Virus SARS-CoV-2 verursachten Epidemie im Einsatz sind, vgl. § 1.
· Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen
Die Regelung wird insgesamt neu gefasst und ermöglicht nunmehr explizit auch „Veranstaltungen, die der medizinischen Versorgung dienen wie beispielsweise Veranstaltungen zur Gewinnung von Blutspenden, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden.“ Damit sind Blutspenden zugelassen, vgl. § 3.
· Schließung von Einrichtungen
Es wird klargestellt, dass nicht nur Wettannahmestellen, sondern auch Wettvermittungsstellen zu schließen sind (§ 4 Abs. 1 Nr. 8)
Es wird klargestellt, dass Einzelhändler für Gase, insbesondere für medizinische Gase nicht zu schließen haben (§ 4 Abs. 3 Nr. 6a)
Es wird klargestellt, dass neben Raiffeisenmärkten auch Landhandel geöffnet sein darf (§ 4 Abs. 3 Nr. 11)
Hinsichtlich des Betriebs von Poststellen und Paketdiensten ergibt sich durch den neuen § 4 Abs. 3a insoweit eine bedeutsame Klarstellung, als dass diese ihren Betrieb grundsätzlich aufrecht erhalten dürfen. Wenn sie aber zusammen mit einer nach § 4 Abs. 1 untersagten Einrichtung gemeinsam betrieben werden, darf diese untersagte Einrichtung nur dann weiterbetrieben werden, wenn die mit Poststelle/Paketdiensten erwirtschafteten Umsätze (einschließlich Nebenleistungen) keine untergeordnete Rolle spielen.
Wichtig für alle geöffneten Betrieb: In einem neuen § 4 Abs. 5 werden hygienische Mindeststandards für die nach § 4 Abs. 3 und 4 geöffneten Einrichtungen definiert (Zutrittssteuerung, Warteschlangen vermeiden, Abstand von 2 Metern zwischen Personen); mit Ausnahme einiger weniger abschließend bestimmter Tätigkeiten bei denen eine enge körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist; einschließlich Blutspenden. Letzteres ist in erheblichem Maße praxisrelevant.
· Es wird ein umfassender Ordnungswidrigkeitenkatalog eingeführt, vgl. § 9.
· Bitte beachten Sie diese Aufzählung ist nicht abschließend. Auf die Ausführungen der Landesregierung wird verwiesen.

Wir bitten um Beachtung und ggfs. Weitergabe in Ihrem Verantwortungs- bzw. Mitgliederbereich (z.B. Gewerbeverein oder Kollegen ohne eigenen E-Mail Zugang).

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Die Ortspolizeibehörde ist 24h/7 Tage über die Telefonnr. 06226/9509-13 erreichbar. Bitte achten Sie auch auf unsere Updates auf der Homepage www.eschelbronn.de.

Update 27.03.2020


Auslegungshinweise zur CoronaVO

Anbei erhalten Sie die aktualisierten Auslegungshinweise zur CoronaVO des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau welche Geschäfte geöffnet bleiben dürfen und welche schließen müssen.
Download: Auslegungshinweise zur Corona Verordnung Stand: 26.03.2020 (PDF-Datei)

Organisation der Hilfsangebote im Kreisgebiet

Der DRK-Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg e.V. koordiniert Hilfsangebote per Telefon-Hotline. Diese Hotline ist seit heute in Betrieb. Hilfesuchende und Helfende können sich unter der folgenden Rufnummer melden: 07261/1441310 (Täglich von 09:00-17:00 Uhr).

Update 26.03.2020

Hilfe für Sportvereine:
Das Kultusministerium steht den Sportvereinen im Land auch in der der Corona-Krise bei. Die Mittel im Solidarpakt III werden zielgerichtet dafür eingesetzt, um Vereine in Not zu unterstützen.
Weitere Informationen hierzu unter: https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2020+03+26++Unterstuetzung+der+Sportvereine+auch+in+der+Corona-Krise


Update 25.03.2020

Corona-Krise und Kita-Gebühren

Durch die Corona-Verordnung hat die Landesregierung das öffentliche Leben in Baden-Württemberg massiv eingeschränkt. Mit der Untersagung des Betriebs u.a. von Kitas bis zum Ablauf des 19.04.2020 soll zwar der Eindämmung des Coronavirus entgegen gewirkt werden, zum anderen stellt es gerade die Eltern vor große Herausforderungen bei der Betreuung.

Die Gemeinde erreichen aktuell viele Anfragen, ob Eschelbronner Eltern in Corona-Zeiten trotzdem weiter Gebühren für die Kita bezahlen müssen? Wir nehmen die Sorgen aus der Elternschaft bzgl. der Gebührenfrage sehr ernst. Denn zur fehlenden Kinderbetreuung kommen zwischenzeitlich oft existenzielle Sorgen. Grundsätzlich sind gemäß § 3 Abs. 3 der gemeindlichen Gebührensatzung die Kita-Gebühren auch bei einer vorübergehenden Schließung zu entrichten. Dies gilt analog auch für die Kernzeitgebühren an der Schlosswiesenschule.

Nach erfolgter Abstimmung der kommunalen Spitzenverbände hat der Gemeindetag allen seinen Mitgliedskommunen nun empfohlen, die Beiträge für den Monat April auszusetzen. Auf eine solche landesweite Empfehlung haben viele Kita-Träger bisher gewartet, auch weil in Zeiten dieser Krise verständlicherweise zunächst andere Prioritäten gesetzt werden mussten.

Aufgrund dieser Sachlage und der Entscheidung auf Landesebene wird auch die Gemeinde Eschelbronn die Aussetzung der Beiträge für den Monat April veranlassen. Wir weisen der Vollständigkeit halber darauf hin, dass diese Aussetzung keinem endgültigen Rechtsverzicht gleichkommt.

Ministerpräsident Kretschmann kann sich laut Aussage in der Pressekonferenz vom Dienstag grundsätzlich für eine spätere Kostendrittelung dieser Einnahmeausfälle zwischen Bund, Land und Kommunen ausgesprochen. Weiteres muss man abwarten.

Ergänzend sei hinzugefügt, dass die Forderung der Eltern nach einer Erstattung der Gebühren aufgrund der nicht erbrachten Betreuungsleistung (außer Notbetreuung) zwar grundsätzlich zutreffend ist. Zugleich weisen wir allerdings darauf hin, dass die Nicht-Erbringung der Kinderbetreuung nicht auf ein Verschulden der Gemeinde als Kita-Träger zurückgeht, sondern in der durch das Coronavirus ausgehenden Gefährdungslage begründet ist.

Das Aussetzen oder deren Stundung ist also eine Entscheidung, die kommunalpolitisch getroffen wird, aber nicht rechtlich zwingend ist. Zugleich möchten wir darauf hinweisen, dass durch das Aufrechterhalten der Notbetreuung und die Weiterbeschäftigung des Personals auf Seiten der Gemeinde kein Rückgang der Kosten zu verzeichnen ist.

Ebenso geht Solidarität nicht nur in eine Richtung und vor allem die Gemeinden werden durch den absehbaren Wirtschaftsabschwung aufgrund der Corona-Krise bei Gewerbe- und Einkommenssteuer merklich belastet werden. Diese Einnahmeausfälle stehen letztlich vor allem dem Bürger nicht mehr für andere Projekte zur Verfügung.

Trotz dieser Fakten kommen wir dem Wunsch der Eltern entgegen und werden den Einzug der Beiträge (Kita und Kernzeit) für den Monat April aussetzen. Aus technischen Gründen erfolgt diese Gebührenaussetzung für den Monat April für alle Gebührenzahler (Kita und Kernzeit).

Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

Neues aus der Rubrik "Helfen statt Hamstern!"
Auslegungshinweise zur CoronaVO

Anbei erhalten Sie die aktualisierten Auslegungshinweise zur CoronaVO des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau welche Geschäfte geöffnet bleiben dürfen und welche schließen müssen. PDF

Organisation der Hilfsangebote im Kreisgebiet

Der DRK-Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg e.V. koordiniert Hilfsangebote per Telefon-Hotline. Diese Hotline ist seit heute in Betrieb. Hilfesuchende und Helfende können sich unter der folgenden Rufnummer melden: 07261/1441310 (Täglich von 09:00-17:00 Uhr).

Update 24.03.2020

Soforthilfen des Landes für KMU, Solo-Selbstständige und Freiberufler

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat ein Soforthilfeprogramm aufgelegt: Gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Eine Antragstellung ist ab Mittwoch möglich. Die entsprechende Richtlinie des Landes können Sie hier einsehen: Richtlinie, Sorfithilfe Corona BW. Weiterführende Informationen sind in Kürze hier abrufbar.

Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis steht in engem Austausch mit der IHK Rhein-Neckar und HWK Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald, die im Verfahren Bewilligungsbehörden sein werden.
Nach uns vorliegenden Informationen wird das Antragsverfahren sehr niederschwellig sein. Von den Unternehmen werden folgende Informationen benötigt:

  • Anzahl der Beschäftigten (in Vollzeitäquivalenten)
  • Schätzung des erwarteten Liquiditätsengpasses in den kommenden drei Monaten
  • Höhe des beantragten Zuschusses (angelehnt an die Fördergrenzen der Richtlinien)


Die Finalisierung der Antragsunterlagen steht kurz vor dem Abschluss. Für die Unternehmen in Eschelbronn bereits jetzt der Hinweis. Sobald die Antragsunterlagen vorliegen, werden diese unter https://www.rhein-neckar-kreis.de/coronahilfe veröffentlicht.


Update 23.03.2020

2. Änderung der CoronaVO / Entwicklungen in Eschelbronn

Im Rahmen unserer Kontrollen konnten wir am Wochenende feststellen, dass in Eschelbronn weitestgehend ruhig und besonnen mit der Situation umgegangen wurde. Weiterhin werden die Gemeinde Eschelbronn als Ortspolizeibehörde zusammen mit dem Polizeivollzugsdienst den Vollzug der Maßnahmen aus der Corona-Verordnung im Rahmen ihrer Zuständigkeit überwachen.

Ebenfalls ist die Resonanz auf das Helfernetzwerk in Eschelbronn sehr groß.

Wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, haben der Bund und die Länder am Sonntagnachmittag ihre gemeinsame Linie für Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus weiter konkretisiert. Dabei wurde auf weitergehende Ausgangssperren verzichtet, statt dessen erfolgte die Einigung auf ein umfangreiches Kontaktverbot.

In Baden-Württemberg ist bereits durch den Erlass zur Änderung der Corona-Verordnung (kurz: CoronaVO) vom 20. März 2020 eine weitestgehende Umsetzung eines solchen Kontaktverbotes umgesetzt, vgl. unsere E-Mail/Information vom 21.03.2020.

Die Landesregierung hat jedoch bereits ihre Rechtsverordnung (CoronaVO) über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die konsolidierte Fassung der geänderten Rechtsvorordnung ist in der Anlage beigefügt. Die geänderte CoronaVO gilt bereits ab heute, Montag, den 23.03.2020.
Download: Geänderte CoronaVO Stand 22.03.2020 (PDF-Datei)

Die wichtigsten Änderungen/Verschärfungen sind:
· Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
· Präzisierung von Hygienebestimmungen
· Klarstellung, dass auch Bäckereien und Metzgereien weiterhin geöffnet bleiben dürfen
· Kantinen für Betriebsangehörige oder Angehörige öffentlicher Einrichtungen dürfen geöffnet bleiben – Mindestabstandvon 1,5 m zwischen den Tischen ist erforderlich (gilt auch für Speiseangebot in Notbetreuung in Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege / Schule)
· Untersagt ist der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr
· Einzelhandelsbetriebe mit Mischsortiment dürfen auch Sortimentsteile, deren Verkauf grundsätzlich nicht gestattet ist, weiter verkaufen, wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt.
· Klarstellung des Bezugs der Reiseverbote auf ausländische Risikogebiete

Aufgrund der Lageentwicklung hat auch die Gemeinde Eschelbronn einen redundanten Personaleinsatz u.a. in den Bereich Kita, Rathaus und Bauhof/Wasserversorgung. Dies hat u.a. auch zur Folge, dass bis auf Weiteres, mindestens jedoch bis zum 15.06.2020, Bestattungen in Eschelbronn gemäß der Winterzeit (13:30 Uhr) erfolgen. Die Vorschriften der CoronaVO bzw. der Allgemeinverfügung dazu sind davon unberührt.

Wir bitten um Beachtung und ggfs. Weitergabe in Ihrem Verantwortungs- bzw. Mitgliederbereich (z.B. Gewerbeverein).

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Die Ortspolizeibehörde ist 24h/7 Tage über die Telefonnr. 06226/9509-13 erreichbar. Bitte achten Sie auch auf unsere Updates auf der Homepage www.eschelbronn.de.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.


Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung
Das Wirtschaftsministerium hat Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung erlassen, welche Geschäfte öffnen dürfen und welche schließen müssen.
Hier können Sie die Auslegungshinweise abrufen
Download: Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung (PDF-Datei)

Update 21.03.2020

Änderung der Corona-Verordnung / Weitere einschränkende Maßnahmen

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat heute Nacht eine „Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung“ notverkündet. Die Regelungen dieser Änderungsverordnung gelten ab heute - 21.03.2020.

Die nunmehr geltende CoronaVO fügen wir Ihnen in bereits geänderter Fassung bei, insbesondere wurde beschlossen:
Download: Verordnung der Landesregerierung zu Änderung der Corona-Verordnung (PDF-Datei)

· Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.
· Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen darf es nicht mehr geben. Wir werden das streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren. Natürlich können Familien oder Menschen, die zusammenleben, weiter gemeinsam auf die Straße.
· Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach Baden-Württemberg sind untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz, zum Wohnort, zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.
· Frisöre müssen schließen.

Die Gemeinde Eschelbronn als Ortspolizeibehörde fordert alle Eschelbronnerinnen und Eschelbronner bzw. weitere Personen die sich im Ort aufhalten auf, sich an die infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus zu halten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass trotzdem im Ort Partys gefeiert werden. Die Kollegen vom Polizeivollzugsdienst sind über die Lokalitäten informiert und werden zusätzlich zu uns den Vollzug der Corona-Verordnung überwachen.

Aktuell gibt es in Eschelbronn außer den bisher einschränkenden Maßnahmen durch die Corona-Verordnung des Land und der Allgemeinverfügung vom 19.03.2020 der Gemeinde Eschelbronn keine rechtlich verfügte Ausgangsbeschränkung. Dies kann sich jedoch im Bedarfsfall jederzeit ändern.

Helfen Sie alle mit, die Infektionskette zu unterbrechen, damit es hoffentlich nur bei einer positiv getesteten Person in Eschelbronn bleibt!

Wir bitten um Beachtung und bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Die Ortspolizeibehörde ist 24h/7 Tage über die Telefonnr. 06226/9509-13 erreichbar. Bitte achten Sie auch auf unsere Updates hier auf der Homepage.

Im Namen der Gemeinde vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Regionaler Schienenverkehr auf den meisten Bahnstrecken im VRN erheblich eingeschränkt

Neben der Umstellung auf den Ferienplan beim Busverkehr wird es im regionalen Schienenpersonennahverkehr des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN) im südlichen Rheinland-Pfalz, im hessischen Kreis Bergstraße und im nördlichen Baden-Württemberg wegen der Corona Pandemie das Fahrplanangebot ab dem kommenden Montag, 23. März 2020 auf den meisten Bahnstrecken erheblich eingeschränkt. Zum Teil gelten völlig neue Fahrpläne.

Dies betrifft auch die S-Bahn-Linie S51 mit der Haltestelle Eschelbronn. Auf die beigefügte Presseverfügung des VRN sowie die Homepage www.vrn.de wird verwiesen.
Download: Fahrplan (PDF-Datei)

Update 20.03.2020
Erster bestätigter Fall

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

heute hat uns die Nachricht erreicht, dass es nun auch in Eschelbronn einen bestätigten Fall einer Person gibt, die sich mit dem Coronavirus infiziert hat.

Die Person ist vor einigen Tagen aus einem Risikogebiet eingereist und befand sich seitdem in freiwilliger Quarantäne. Ich konnte mittlerweile mit dem Betroffenen telefonieren. Er ist sehr gefasst, es geht ihm den Umständen nach gut und er hält sich strikt an die Vorgaben des Gesundheitsamtes.

Ich bitte Sie daher nochmals um Einhaltung der gängigen Regeln und um Reduktion Ihrer Sozialkontakte auf ein absolut notwendiges Minimum. Sie schützen damit sich selbst und ihre Mitmenschen.

Herzlichen Dank

Ihr

Marco Siesing

Aufruf zur Nachbarschaftshilfe

Bürgermeister Marco Siesing und ein Netzwerk von Ehrenamtlichen in Eschelbronn rufen zur Nachbarschaftshilfe auf.

Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Aufruf zur Nachbarschaftshilfe
Download: Aufruf zur Nachbarschaftshilfe (PDF-Datei)

Ansprechpartner im Rathaus ist das Bürgerbüro Telefon: 06226/9509-0 oder per E-Mail: gemeinde(@)eschelbronn.de

Corona-Hilfe für Unternehmen (ab sofort online)

Land und Bund erarbeiten Wirtschaftsförderungs- und sonstige Unterstützungskonzepte. Unternehmen, die sich über die bereitstehenden Hilfsangebote informieren wollen, können dies u.a. auf der Homepage der KfW https://www.kfw.de/kfw.de.html oder der L-Bank https://www.l-bank.de/ tun. Bei der L-Bank kann man sich telefonisch oder per E-Mail an die Hotline der L-Bank-Wirtschaftsförderung wenden: 0711 122-2345 oder per E-Mail an wirtschaftsfoerderung(@)l-bank.de

Update 19.03.2020

Allgemeinverfügung der Gemeinde Eschelbronn
Zusätzlich zu der aktuellen Corona-Verordnung des Landes und zur Eindämmung der Atemwegserkrankung COVID-19 und der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2, hat die Gemeinde Eschelbronn als Ortspolizeibehörde heute eine Allgemeinverfügung zur Ergänzung dieser Rechtsverordnung mit weiteren Einschränkungen erlassen, welche hiermit bekanntgemacht wird.

Amtliche Bekanntmachung (Notbekanntmachung)

Download: Allgemeinverfügung Veranstaltungen Eschelbronn 20.03.2019 (PDF-Datei)

Die Allgemeinverfügung wurde heute via Gemeindehomepage und Aushang im Rathaus in der Form der „Notbekanntmachung“ bekanntgemacht und ist gültig ab Donnerstag, den 20.03.2020, 0:00 Uhr.

Weitergehende Regelungen in der Allgemeinverfügung sind u.a.:

  • Weitergehende Einschränkung von Schank- und Gastwirtschaften
  • Ansammlungen von mehr als zehn Personen sind untersagt
  • Versammlungen sind anmeldepflichtig
  • Deckelung von Versammlungen mit Ausnahmegenehmigung auf 30 Personen
  • Öffnung von Friedhofskapellen für Beerdigungen - auch hier Deckelung auf 30 Personen
  • Sonnen-, Nagel- und Kosmetikstudios sind untersagt
  • Camping- und Mobile Home Anlagen sind untersagt


Das Gesundheitsamt informiert:

Coronavierus: Wann wird ein Test durchgeführt?

Ist es eine Allergie, eine Erkältung oder habe ich mich mit dem Coronavirus infiziert? Viele besorgte Bürgerinnen und Bürger stellen sich diese Frage – und möchten sich sicherheitshalber auf das Coronavirus testen lassen.

Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass eine Laboruntersuchung nur bei Krankheitszeichen durchgeführt wird, um die Ursache abzuklären. Bei gesunden Menschen ist ein Test auf das neuartige Coronavirus nicht aussagekräftig und bietet keine Sicherheit vor einer etwaigen späteren Erkrankung. Zum eigenen Schutz und dem der Mitmenschen sollten deshalb die aktuell angeordneten Maßnahmen – die Vermeidung von Sozialkontakten und die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln – dringend befolgt werden.
Weiteres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung und dem Merkblatt zur Selbsteinschätzung
Download: Pressemitteilung (PDF-Datei)
Download: Merkblatt Selbsteinschätzung (PDF-Datei)

Update vom 18.03.2020
Neue Corona-Verordnung

Als Ortspolizeibehörde informieren wir, dass die Landesregierung noch im Laufe des gestrigen Abends die beigefügte Rechtsverordnung (Corona-Verordnung – CoronaVO) erlassen hat. Diese tritt am heutigen Tage in Kraft.

Für das öffentliche Leben in Eschelbronn hat dies auch einschneidende Wirkung: Bitte beachten Sie besonders:

  • § 3 Zusammenkünfte in Vereinen, Kirchen etc. sind untersagt
  • § 4 Schließung von Einrichtungen

In Eschelbronn werden mit sofortiger Wirkung u.a. alle Sportplätze, die Kultur- und Sporthalle sowie alle Spielplätze geschlossen. Der Bauhof/Hausmeister sind bereits an der Umsetzung der Maßnahme.

In § 4 Abs. 3 sind die nicht zu schließenden Einrichtungen aufgeführt. In Eschelbronn ist daher u.a. der Netto-Markt, die Schloss-Apotheke, Volksbank, Sparkasse, Postagentur, Tankstelle, Frisöre usw. weiterhin geöffnet. Ebenso findet der Wochenmarkt am Freitag gemäß der Verordnung statt.

Wir bitten um sofortige Beachtung und Weitergabe in Ihrem Verantwortungsbereich! Des Weiteren bitten wir um Beachtung, dass die Gemeinde als Ortspolizeibehörde weitere Maßnahmen erlassen kann und auch für den Vollzug/Überwachung der in der Corona-Verordnung aufgeführten Einschränkungen zuständig ist.

Bei Fragen stehen wir Ihnen auch über die Telefonzentrale 06226/9509-0 zur Verfügung.
Download: Corona-Verordnung 17.03.2020 (PDF-Datei)
Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass eine Laboruntersuchung nur bei Krankheitszeichen durchgeführt wird, um die Ursache abzuklären. Bei gesunden Menschen ist ein Test auf das neuartige Coronavirus nicht aussagekräftig und bietet keine Sicherheit vor einer etwaigen späteren Erkrankung. Zum eigenen Schutz und dem der Mitmenschen sollten deshalb die aktuell angeordneten Maßnahmen – die Vermeidung von Sozialkontakten und die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln – dringend befolgt werden.
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Update 23.03.2020

2. Änderung der CoronaVO / Entwicklungen in Eschelbronn

Im Rahmen unserer Kontrollen konnten wir am Wochenende feststellen, dass in Eschelbronn weitestgehend ruhig und besonnen mit der Situation umgegangen wurde. Weiterhin werden die Gemeinde Eschelbronn als Ortspolizeibehörde zusammen mit dem Polizeivollzugsdienst den Vollzug der Maßnahmen aus der Corona-Verordnung im Rahmen ihrer Zuständigkeit überwachen.

Ebenfalls ist die Resonanz auf das Helfernetzwerk in Eschelbronn sehr groß.

Wie Sie sicherlich den Medien entnommen haben, haben der Bund und die Länder am Sonntagnachmittag ihre gemeinsame Linie für Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus weiter konkretisiert. Dabei wurde auf weitergehende Ausgangssperren verzichtet, statt dessen erfolgte die Einigung auf ein umfangreiches Kontaktverbot.

In Baden-Württemberg ist bereits durch den Erlass zur Änderung der Corona-Verordnung (kurz: CoronaVO) vom 20. März 2020 eine weitestgehende Umsetzung eines solchen Kontaktverbotes umgesetzt, vgl. unsere E-Mail/Information vom 21.03.2020.

Die Landesregierung hat jedoch bereits ihre Rechtsverordnung (CoronaVO) über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die konsolidierte Fassung der geänderten Rechtsvorordnung ist in der Anlage beigefügt. Die geänderte CoronaVO gilt bereits ab heute, Montag, den 23.03.2020.

Die wichtigsten Änderungen/Verschärfungen sind:

  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

<p style="margin-left: 18.0pt; text-indent: -18.0pt;"

Update 17.03.2020
Änderung des Busfahrplans

Sehr geehrte Damen und Herren,
Nachdem das Kultusministerium vergangenen Freitag verkündet hat, dass der Schulbetrieb in Baden-Württemberg ab 17.03.2020 bis zu den
Osterferien ausgesetzt wird, gab es umfangreiche Abstimmungen mit den im Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises tätigen Verkehrsunternehmen,
der VRN GmbH und dem Amt für Nahverkehr aus aktuellem Anlass informieren wir Sie im Hinblick auf die Maßnahmen
zur Eindämmung des Corona-Virus über den aktuellen Stand im ÖPNV.

Die Palatina Bus Waibstadt bedient die Linien 795, 796, 797 und 782 in diesem Zeitraum nach dem Ferienfahrplan.
Ihr Palatina Bus Team!
Auswirkungen durch den Corona-Virus und der Allgemeinverfügung:

Sämtliche Veranstaltungen seitens der Gemeinde, der Vereine und der Polizei werden nicht stattfinden. Hier fallen darunter:

  • Sellemols „Eschelbronner Mundartowerd“
  • Kriminalprävention „Zivil-Courage“
  • Flohmärkte
  • General- und Jahreshaupt-Versammlungen sämtlicher Vereine
  • Fischerei-Unterricht und Prüfung
  • Senioren-Nachmittag
  • Verkaufsoffener Sonntag der Gewerbevereinigung

Die genauen und weiteren Informationen zu Veranstaltungen sind täglich aktualisiert auf unserer Homepage unter www.eschlbronn.de abzurufen.
Die Spielhalle „Formel 1“ und die Schankwirtschaft „Bei Enzo“ in Eschelbronn haben aufgrund der Verordnung bereits geschlossen.
Das Gasthaus „Zum Löwen“ hat Stand 17.03.2020 die Bewirtschaftung innerhalb der Gaststätte bereits eingestellt. Dafür wird ein Abholservice ab sofort, in der Zeit von Donnerstag, Freitag, Samstag von 16:30 – 21:00 Uhr, Sonntag von 12:00 – 14:00 und 16:30 – 21:00 Uhr unter Tel. 41869 eingerichtet.
Notfallbetreuung
Die Notfallbetreuung ist planmäßig in der Kindertagesstätte „Die Holzwürmer“ sowie auch in der Schlosswiesenschule (Grundschule) angelaufen. Alle in Frage kommenden Familien welche der kritischen Infrastruktur angehören, konnte ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden.

Corona-Verordnung
Seitens der Landesregierung sind für heute landesweite Hinweise zur Ausführung der Corona-Verordnung angekündigt. Sobald nähere Informationen vorliegen werden wir entsprechend informieren.

Update 17.03.2020
Änderung des Busfahrplans

Sehr geehrte Damen und Herren,
Nachdem das Kultusministerium vergangenen Freitag verkündet hat, dass der Schulbetrieb in Baden-Württemberg ab 17.03.2020 bis zu den
Osterferien ausgesetzt wird, gab es umfangreiche Abstimmungen mit den im Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises tätigen Verkehrsunternehmen,
der VRN GmbH und dem Amt für Nahverkehr aus aktuellem Anlass informieren wir Sie im Hinblick auf die Maßnahmen
zur Eindämmung des Corona-Virus über den aktuellen Stand im ÖPNV.

Die Palatina Bus Waibstadt bedient die Linien 795, 796, 797 und 782 in diesem Zeitraum nach dem Ferienfahrplan.
Ihr Palatina Bus Team!
Auswirkungen durch den Corona-Virus und der Allgemeinverfügung:

Sämtliche Veranstaltungen seitens der Gemeinde, der Vereine und der Polizei werden nicht stattfinden. Hier fallen darunter:

  • Sellemols „Eschelbronner Mundartowerd“
  • Kriminalprävention „Zivil-Courage“
  • Flohmärkte
  • General- und Jahreshaupt-Versammlungen sämtlicher Vereine
  • Fischerei-Unterricht und Prüfung
  • Senioren-Nachmittag
  • Verkaufsoffener Sonntag der Gewerbevereinigung

Die genauen und weiteren Informationen zu Veranstaltungen sind täglich aktualisiert auf unserer Homepage unter www.eschlbronn.de abzurufen.
Die Spielhalle „Formel 1“ und die Schankwirtschaft „Bei Enzo“ in Eschelbronn haben aufgrund der Verordnung bereits geschlossen.
Das Gasthaus „Zum Löwen“ hat Stand 17.03.2020 die Bewirtschaftung innerhalb der Gaststätte bereits eingestellt. Dafür wird ein Abholservice ab sofort, in der Zeit von Donnerstag, Freitag, Samstag von 16:30 – 21:00 Uhr, Sonntag von 12:00 – 14:00 und 16:30 – 21:00 Uhr unter Tel. 41869 eingerichtet.
Notfallbetreuung
Die Notfallbetreuung ist planmäßig in der Kindertagesstätte „Die Holzwürmer“ sowie auch in der Schlosswiesenschule (Grundschule) angelaufen. Alle in Frage kommenden Familien welche der kritischen Infrastruktur angehören, konnte ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden.

Corona-Verordnung
Seitens der Landesregierung sind für heute landesweite Hinweise zur Ausführung der Corona-Verordnung angekündigt. Sobald nähere Informationen vorliegen werden wir entsprechend informieren.

Update 16.03.2020

Rathaus für Publikumsverkehr geschlossen
Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist ab Montag, den 16.03.2020 das Rathaus sowie die weiteren gemeindlichen Dienststellen wie der Bauhof bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.

Rücksprachen und Gesprächstermine sollten bis auf Weiteres möglichst telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die erforderlichen Unterlagen können dann ggfs. auf postalischem Weg oder per E-Mail eingereicht werden.

Diese Vorsichtsmaßnahme dient sowohl dem Schutz von Besucher/innen wie auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses. Damit regiert die Gemeinde Eschelbronn auf die weitere Ausbreitung des Coronavirus und leistet einen Beitrag, das Ansteckungsrisiko zu reduzieren. Ziel ist, die Ansteckungswege soweit wie möglich zu kappen und die Zahl der Ansteckungsfälle gering zu halten.
Nicht aufschiebbare, persönliche Vorsprachen sollten ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Termine können telefonisch oder per E-Mail bei den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgemacht werden oder über die zentrale Telefonnummer der Gemeinde: 06226/9509-0 bzw. E-Mail: gemeinde(@)eschelbronn.de.

Sitzung interner Krisenstab (Verwaltungsstab)
Heute trat der interne Krisenstab (Verwaltungsstab) der Gemeinde Eschelbronn zusammen. Ziel war es, eine Analyse der derzeitigen Lage, bezogen auf unsere Gemeinde, abzuleiten. Weiterhin wurden die Umsetzung geeigneter Maßnahmen der Gemeinde im Hinblick auf die Versorgung, den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung beraten.

Corona-Verordnung
Die Landesregierung hat heute eine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona) beschlossen. Die sogenannte Corona-Verordnung wurde heute durch das Staatsministerium notverkündet und tritt morgen in Kraft. Die Corona-Verordnung ist bis zum 15.06.2020 befristet und beinhaltet neben den bekannten Schul- und Kitaschließungen auch massive Einschränkungen für das öffentliche Leben. So sind u.a. der Betrieb von Gaststätten sowie Veranstaltungen von über 100 Teilnehmern untersagt.

Die Corona-Verordnung ist über als PDF Dokument oder über den beigefügten Link einsehbar:https://im.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus-3/
Download: Verordnung (PDF-Datei)

Vorsorglich der Hinweis, dass seitens des Rhein-Neckar-Kreis und der Gemeinde Eschelbronn als Ortspolizeibehörde im Bedarfsfall weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen erlassen werden können.

Die offenkundig betroffenen Vereine und Betriebe wurden soeben persönlich bzw. fernmündlich von der Gemeinde über diese Corona-Verordnung informiert. Wir bitten jedoch alle um eigenständige Prüfung ob Sie von der Verordnung betroffen sind.
Update 14.03.2020

Schließung der Eschelbronner Bildungsrichtungen und Folgen

Die Gemeinde Eschelbronn informiert darüber, dass entsprechend den Vorgaben der Landesregierung die Kindertagesstätte „Die Holzwürmer“ nebst Außenstelle, die Schlosswiesenschule (Grundschule) sowie die Kernzeitbetreuung in Eschelbronn ab kommenden Dienstag, den 17.03.2020 bis 19.04.2020 (Ende der Osterferien) geschlossen sein werden.

Die Entscheidung der Landesregierung, die Schulen und Kindertageseinrichtungen erst ab Dienstag zu schließen, wurde getroffen, um einen einigermaßen geordneten Übergang in die unterrichts- bzw. betriebsfreie Zeit zu ermöglichen.

Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für Kinder ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere:

  • Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten),
 
  • Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz),
 
  • Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie
 
  • Lebensmittelbranche.


Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte des Kindes, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.

Diese Notfallbetreuung erfolgt nur, wenn keine Erkältungssymptome bei Eltern und Kindern vorliegen und kein Aufenthalt in einem Risikogebiet in den letzten 14 Tagen erfolgt ist.

Um den Bedarf zu ermitteln, ist es zwingend erforderlich ein Anmeldeformular für die Notfallbetreuung in den o.g. Einrichtungen auszufüllen. Dieses Formular ist online abrufbar oder liegt am Montagmorgen im Foyer des Rathauses bzw. in der Schlosswiesenschule ab 07 Uhr aus. Das Anmeldeformular ist nur von denjenigen Erziehungsberichtigten auszufüllen, die in den Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind oder meinen unter diese Kriterien zu fallen und eine Notfallbetreuung benötigen. Dieses Anmeldeformular ist spätestens bis 10 Uhr am Montag, den 16.03.2020 in Schriftform vollständig ausgefüllt in den Rathausbriefkasten einzuwerfen!

Die Rückmeldung hinsichtlich einer Aufnahme in die Notfallbetreuung erfolgt zeitnah am Montag.

Weitere Informationen finden Sie in der nachstehenden Pressemitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.
Download:
Pressemitteilung (PDF-Datei)
Anmeldebogen (PDF-Datei)
Update 13.03.2020
Vorgehensweise Veranstaltungen/öff. Einrichtungen

Die Gemeinde Eschelbronn hat bereits frühzeitig alle Eingangsbereiche der kommunalen Liegenschaften mit Handdesinfektionsspendern und Aushängen ausgestattet. Ebenso wird verstärkt auf Einhaltung der gängigen Hygienemaßnahmen hingewirkt. Im Umgang mit den zu betreuenden Kindern in unseren Einrichtungen (Schule und Kita) werden die Empfehlungen des Kultusministeriums konsequent beachtet.

Die Gemeinde Eschelbronn hat sich weiterhin entschieden, den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden zu folgen und alle gemeindlichen Veranstaltungen, soweit möglich, zunächst bis auf Weiteres abzusagen. Damit reagiert die Gemeinde auf die Ausbreitung des Virus und leistet einen Beitrag, das Ansteckungsrisiko zu reduzieren. Absagen von Veranstaltungen dienen vor allem dem Schutz von Menschen mit Vorerkrankungen und Immunschwächen.

Folgende gemeindliche Veranstaltung sind bis dato abgesagt:

  • 21.03.2020 Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Eschelbronn
    Ebenso wurde hier zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft bis auf Weiteres der Übungsbetrieb aller Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Eschelbronn eingestellt. Der Einsatzdienst ist davon nicht tangiert.
  • 29.03.2020 Sommertagsumzug
  • 19.04.2020 Seniorennachmittag


Des Weiteren empfiehlt die Gemeinde den Veranstaltern in Eschelbronn Veranstaltungen jeglicher Größe zu überdenken und die Möglichkeit einer Absage bzw. Terminverlegung sorgfältig zu prüfen bzw. zu überdenken.

Es wurden bereits diverse Veranstaltungen wie z.B. der Floh- und Trödelmarkt am 14.03.2020, der 7. Eschelbronner Mundartowerd, der Flohmarkt am 29.03.2020 und verschiedene Jahreshauptversammlungen von den Veranstaltern abgesagt. Bei Fragen zu diesen oder anderen Veranstaltungen bitten wir Sie um direkte Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Vereinsvorsitzenden bzw. den Veranstaltern.

Stand: 13.03.2020

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