Neues aus dem Rathaus: Gemeinde Eschelbronn

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Login auf der Website

Ermöglicht das Anmelden in einem Login-Bereich auf der Website.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Eschelbronn
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen

Presseinformation Rhein-Neckar Kreis

Artikel vom 22.11.2021

Dauerhafte  Impfaktionen  (DIA)  an  vier  zusätzlichen  Standorten  in  Weinheim, Leimen, Hockenheim und Bammental
Insgesamt nun 20 Mobile Impfteams im Einsatz.

Der Rhein-Neckar-Kreis weitet seine in dieser Woche installierten dauerhaften Impfaktionen (DIA) aus: Weinheim, Leimen, Hockenheim und Bammental werden neue DIA-Standorte.
Eine erneute Aufstockung der Mobilen Impfteams (MIT) durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit
und Integration Baden-Württemberg ermöglicht diese zusätzlichen Angebote. Dem Standort Heidelberg wurden
zehn weitere MIT zur Verfügung gestellt. Somit stehen ab sofort insgesamt 20 Mobile  Impfteams  (einschließlich  des Impfbusses Mannheim)
für  Einsätze  im Rhein-Neckar-Kreis, Stadtkreis Heidelberg, Stadtkreis Mannheim sowie im nördlichen Landkreis Karlsruhe zur Verfügung.
Insgesamt sind die 20 MIT somit für mehr als 1,3 Millionen Bürgerinnen und Bürger zuständig.

„Die Aufstockung ist eine gute Nachricht und auch dringend notwendig, denn die Nachfrage nach Impfungen ist ungebrochen –
nicht nur nach Booster-Impfungen, sondern auch – und das ist besonders erfreulich  – nach Erstimpfungen“,
sagt Landrat Stefan Dallinger.  „Die Rückmeldungen zeigen, dass unsere Idee, den Bürgerinnen  und  Bürgern in  der  Region ein  wohnortnahes  und  zuverlässiges Impfangebot zu machen, genau richtig war.
Daher haben wir uns entschieden, weitere  DIA-Standorte  im  Rhein-Neckar-Kreis  zu  eröffnen  und  die  erweiterten MIT-Kapazitäten bestmöglich zu nutzen“, so Dallinger weiter. Seit Schließung der Impfzentren und dem ausschließlichen Einsatz von MIT (1. Oktober)
verzeichnet das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, welches die MIT in enger Kooperation mit dem Universitätsklinikum Heidelberg
für das Land koordiniert, insgesamt 14.130 Impfungen.

Darunter waren 4.319 Erst-, 2.026 Zweit- und 7.785 Drittimpfungen (Stand: 18. November).
„Auch in Weinheim, Leimen, Hockenheim und Bammental wollen wir an mindestens drei Tagen in der Woche pro Termin bis zu 200 Impfungen anbieten.
Unser Ziel ist es, in der übernächsten Woche, also Ende November/Anfang Dezember, die zusätzlichen DIA in Betrieb zu nehmen.
Parallel laufen Überlegungen, ob und an welchen Standorten zusätzliche Termine angeboten werden können“, erklärt die Gesundheitsdezernentin des Kreises, Doreen Kuss. Geimpft wird jeweils in einem  Zeitfenster  zwischen 8.30 und  18 Uhr.

Die  genauen  Standorte  der  vier neuen DIA lauten: Weinheim (3-Glocken-Center), Leimen (Alte Fabrik Leimen-St. Ilgen),
Hockenheim (Stadthalle) und Bammental (Elsenzhalle).
Von allen MIT-Impfungen seit 1. Oktober entfallen übrigens knapp 1.600 auf die am 15.  November gestarteten  DIA,
bei denen  Impfungen  nur  nach  Terminbuchung  (Telefon: Telefonnummer: 06221/522-1881,  online  https://c19.rhein-neckar-kreis.de/impf- termin) möglich sind.
Der Großteil entfällt auf die Mobilen Impfaktionen (MIA), dieweiterhin  angeboten werden  und für  die  keine  Anmeldung  nötig  ist.
In  beiden Fällen  müssen  lediglich  ein  Ausweisdokument  und  falls  möglich  der  Impfpass mitgebracht werden.
„Um den Ablauf bei den DIA und MIA zu beschleunigen, können die Impfwilligen übrigens mithelfen.
Wartezeiten können etwas verkürzt werden, wenn man zum Beispiel vorab den Aufklärungsbogen ausfüllt und zur Impfung mitbringt“,
informiert der ärztliche Leiter Christoph Schulze. Das Dokument kann online unter https://www.impfen-bw.de/#/vorabregistrierung ausgefüllt
und ausgedruckt werden.

Bei allen Impfaktionen stehen die Vakzine der Hersteller BioNTech, Moderna sowie Johnson & Johnson zur Verfügung.
Für Auffrischimpfungen soll ein Mindestabstand von sechs Monaten zur Grundimmunisierung eingehalten werden.
Abweichend  hiervon  wird  nach  einer  Immunisierung  mit  dem  Vakzin  von  Johnson&Johnson sowie Personen mit einer schweren Immunschwäche
oder Immunsuppression bereits nach einem Monat eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff empfohlen.

""""""""""Serviceportal Baden-Württemberg - Link öffnet im neuen Fenster