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Gemeinde Eschelbronn

Rathaus bleibt weiter für den Publikumsverkehr geöffnet

Artikel vom 08.12.2021

Aufgrund der momentanen Situation gilt im Rathaus ab sofort die 3G Regelung.
Dies bedeutet dass bei persönlicher Vorsprache im Rathaus ein Nachweis über eine abgeschlossene Impfung, ein Genesenennachweis der nicht älter als 6 Monate ist oder ein Antigen-Schnelltest der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorgelegt werden muss.
Wir freuen uns jedoch mit dieser Maßnahme weiterhin für Sie persönlich da sein zu können.

Ihre Gemeindeverwaltung.

http://www.eschelbronn.de//rathaus-service/verwaltung/neues-aus-dem-rathaus