Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018
Bodenrichtwerte
Die Gemeinde Eschelbronn hat die Aufgabe des Gutachterausschusses zum 01.01.2021 an die Stadt Sinsheim übertragen. Die Stadt Sinsheim erfüllt diese Aufgaben für eine Reihe von Gemeinden in der Region. Im gemeinsamen Gutachterausschuss sind neutrale Sachverständige und Vertreter aller beteiligten Gemeinden tätig. Hier erhalten Sie unter anderem Auskünfte über Bodenrichtwerte und können Gutachten für Ihre Gebäude in Auftrag geben.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der
Geschäftsstelle Gutachterausschuss der Stadt Sinsheim
Wilhelmstraße 14-16, 74889 Sinsheim
Telefon: Telefonnummer: 07261/404-307
E-Mail: Gutachterausschuss
Homepage: Stadt Sinsheim
Homepage: Zentrale Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung BW
Gemäß § 196 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Eschelbronn die in der Bodenrichtwertkarte angegebenen Bodenrichtwerte nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Stichtag 31.12.2018 ermittelt und am 26.03.2019 beschlossen. Sie finden diese Bodenrichtwertkarte hier als PDF abrufbar.
Der Gutachterausschuss bewertet in regelmäßigen Abständen die Grundstückswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken und nimmt sonstige Wertermittlungen im Sinne von §192 BauGB vor. Dabei werden die Bodenrichtwerte für die einzelnen Gemeinden aufgrund der gesammelten Kaufpreisdaten festgelegt. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Die aktuell gültige Bodenrichtwertkarte kann im Rathaus der Gemeinde Eschelbronn, Bahnhofstraße 1, 74927 Eschelbronn, Zimmer 3 während der üblichen Sprechzeiten eingesehen werden. Darüber hinaus steht die Bodenrichtwertkarte hier zum Abruf bereit:
PDF Anhang Karte (Bezeichnung: Bodenrichtwertkarte Eschelbronn Stichtag 31.12.2018) (PDF-Datei)